
Enteignung per Gesetz: SPD-Ministerin will Kommunen den Zugriff auf Privatimmobilien erleichtern
Was sich zunächst wie ein vernünftiger Vorstoß gegen verwahrloste Gebäude anhört, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein weitreichender Eingriff in das Eigentumsrecht. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) plant eine Reform des Baugesetzbuchs, die Kommunen künftig ermöglichen soll, sogenannte „Schrottimmobilien" zu enteignen. Der Referentenentwurf liegt bereits vor – und er hat es in sich.
Wenn der Staat zum Hausherrn wird
Im Kern geht es um Folgendes: Gemeinden sollen künftig Grundstücke enteignen dürfen, wenn darauf stehende Immobilien „nachteilige Auswirkungen auf das soziale oder städtebauliche Umfeld" haben. Voraussetzung sei, dass der Eigentümer einem bestandskräftigen Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nicht nachkomme. Klingt zunächst nachvollziehbar. Doch wer definiert eigentlich, was eine „Schrottimmobilie" ist? Und wo genau verläuft die Grenze zwischen berechtigtem staatlichem Eingriff und einer schleichenden Aushöhlung des Grundrechts auf Eigentum?
Das Bauministerium formuliert es mit entwaffnender Offenheit: Kommunen könnten „in letzter Konsequenz auch mit dem Instrument der Enteignung" durchgreifen. Ein Satz, der jedem Immobilienbesitzer in Deutschland kalte Schauer über den Rücken jagen sollte. Denn was heute als Maßnahme gegen heruntergekommene Gebäude verkauft wird, könnte morgen als Blaupause für weitaus umfassendere Eingriffe dienen.
Koalitionsvertrag als Türöffner – doch die Union zögert
Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition unter Friedrich Merz heißt es, das Vorkaufsrecht für Kommunen in Milieuschutzgebieten und bei Schrottimmobilien solle „entsprechend gestärkt" werden. Von einer expliziten Erweiterung der Enteignungsmöglichkeiten war dort allerdings keine Rede. Ein feiner, aber entscheidender Unterschied.
Der baupolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, erkennt zwar das Problem verwahrloster Immobilien an. Ganze Ortsteile würden „in einen Strudel von Verwahrlosung, Kriminalität und Verlust von Lebensqualität hineingerissen", so der CDU-Politiker. Gleichzeitig warnt er jedoch davor, bei kommunalen Eingriffsrechten zu „überziehen". Man wolle zielgenaue Maßnahmen, nicht aber „eine Vielzahl neuer Eingriffsmöglichkeiten, um beliebige städtebauliche Ziele zu verfolgen". Eine berechtigte Sorge – denn die Geschichte lehrt, dass einmal geschaffene staatliche Instrumente selten nur für ihren ursprünglichen Zweck genutzt werden.
Bürokratieabbau? Fehlanzeige!
Besonders pikant: Im Koalitionsvertrag hatte die Merz-Regierung vollmundig versprochen, „verfahrensbeschleunigende Potenziale" im Baugesetzbuch zu nutzen. Übersetzt sollte das Bürokratieabbau bedeuten. Davon ist im vorliegenden Gesetzesentwurf jedoch kaum etwas zu spüren. Umweltstandards bleiben unangetastet, Regelungen wie das Pflanzgebot per Gemeindeanordnung werden lediglich kosmetisch überarbeitet. Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands des sozial orientierten Wohnungsbaus GdW, bringt es auf den Punkt: Er sehe „wichtige Ansätze, aber noch keinen entscheidenden Durchbruch für schnelleres und bezahlbares Bauen". Der Entwurf sei schlicht zu zögerlich.
Statt die wahren Bremsen des Wohnungsbaus zu lösen – überbordende Regulierung, endlose Genehmigungsverfahren, explodierende Baukosten –, schafft man lieber neue Eingriffsinstrumente für den Staat. Das ist symptomatisch für eine Politik, die das Symptom bekämpft, statt die Ursache anzugehen.
Neues Förderprogramm aus dem Schuldentopf
Als Sahnehäubchen plant die Regierung zudem ein Förderprogramm namens „Gewerbe zu Wohnen", das den Umbau ungenutzter Gewerbeimmobilien in Wohnraum mit bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit bezuschussen soll. Finanziert wird das Ganze – man ahnt es bereits – aus dem gigantischen 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur. Also aus Schulden, die kommende Generationen zurückzahlen müssen. Friedrich Merz hatte einst versprochen, keine neuen Schulden zu machen. Dieses Versprechen scheint inzwischen so belastbar wie eine Schrottimmobilie vor dem Abriss.
Eigentumsrecht unter Beschuss
Was hier geschieht, ist mehr als eine technische Novelle des Baugesetzbuchs. Es ist ein weiterer Schritt in Richtung eines Staates, der das Privateigentum seiner Bürger zunehmend als Verfügungsmasse betrachtet. Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert zwar das Eigentumsrecht, schränkt es aber durch die Sozialpflichtigkeit ein. Genau diese Sollbruchstelle wird nun systematisch ausgeweitet. Heute sind es Schrottimmobilien. Morgen könnten es Gebäude sein, die nicht den neuesten Energiestandards entsprechen. Übermorgen vielleicht solche, deren Eigentümer die „falschen" politischen Ansichten vertreten?
Wer sein Vermögen in unsicheren Zeiten schützen möchte, sollte über eine breite Diversifikation nachdenken. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich über Jahrhunderte als verlässlicher Wertspeicher bewährt – unabhängig von staatlichen Eingriffen und politischen Launen. Als Beimischung in einem breit aufgestellten Portfolio können sie einen wichtigen Beitrag zur Vermögenssicherung leisten.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Jede Investitionsentscheidung sollte auf eigener, sorgfältiger Recherche basieren. Wir übernehmen keine Haftung für individuelle Anlageentscheidungen, die auf Grundlage dieses Artikels getroffen werden.
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