
Wenn der WĂ€hlerwille zur Verhandlungssache wird: AfD-Politiker in Friesland von der Landratswahl ausgeschlossen

Es ist ein Vorgang, der einem die Sprache verschlagen sollte â und der doch lĂ€ngst zum bitteren Alltag in der deutschen Parteiendemokratie gehört. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert darf im niedersĂ€chsischen Landkreis Friesland nicht fĂŒr das Amt des Landrats antreten. Der Grund? Zusammengefasst in einem Satz: Weil er der falschen Partei angehört. Der zustĂ€ndige Wahlausschuss verweigerte dem 46-JĂ€hrigen die Zulassung als Bewerber und folgte damit einer Empfehlung des niedersĂ€chsischen Innenministeriums, das ausgerechnet daran zweifelt, ob Sichert «jederzeit fĂŒr die freiheitlich demokratische Grundordnung» eintrete.
Ein Verwaltungsgremium sortiert den unliebsamen Kandidaten aus
Man muss sich diese Konstruktion auf der Zunge zergehen lassen. Ein parteipolitisch besetzter Wahlausschuss auf lokaler Ebene maĂt sich an, einem gewĂ€hlten Volksvertreter das passive Wahlrecht zu entziehen. Die BegrĂŒndung stĂŒtzt sich unter anderem auf Sicherts Mitgliedschaft und seine Funktionen in der AfD Niedersachsen, die vom dortigen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft worden sei. Hinzu kĂ€men frĂŒhere ĂuĂerungen und BeitrĂ€ge in sozialen Medien, in denen das Ministerium Anhaltspunkte fĂŒr ein «ethnopluralistisches Weltbild», islamfeindliche Tendenzen und eine Verharmlosung des Nationalsozialismus erkennen wolle.
Bemerkenswert ist dabei vor allem eines: Nicht das Bundesverfassungsgericht â die einzige Instanz, der in Deutschland die Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit einer Partei ĂŒberhaupt zusteht â fĂ€llt hier ein Urteil. Sondern ein Verwaltungsgremium untester Ebene nimmt sich das Recht heraus, einem Kandidaten einer nicht verbotenen, im Deutschen Bundestag vertretenen Partei die Kandidatur zu verwehren.
Wer Angst vor dem WÀhlerwillen hat, der muss die Wahl, den Kandidaten oder den WÀhler bekÀmpfen. Anders lÀsst sich dieses Vorgehen kaum deuten.
Der Beschuldigte wehrt sich â und kĂŒndigt juristische Schritte an
Sichert selbst wies die VorwĂŒrfe entschieden zurĂŒck. Er verwies darauf, seit fĂŒnfzehn Jahren im öffentlichen Dienst tĂ€tig zu sein und sich als Abgeordneter fĂŒr die Grundrechte der BĂŒrger eingesetzt zu haben. Die Entscheidung des Ausschusses bezeichnete er als Gefahr fĂŒr die Demokratie und kĂŒndigte rechtliche Schritte an. Auch der AfD-Landesverband Niedersachsen kritisierte den Ausschluss scharf und verlangte die sofortige Zulassung seines Bewerbers.
Doch selbst wenn die Gerichte â wie zu erwarten â diesen Vorgang spĂ€ter kassieren sollten: Bis dahin dĂŒrfte die Kommunalwahl am 13. September lĂ€ngst gelaufen und ein neuer Landrat im Amt sein. Der bisherige Amtsinhaber Sven Ambrosy von der SPD tritt nicht erneut an. Es ist genau dieses KalkĂŒl, das aufhorchen lĂ€sst. Man schaltet den Konkurrenten aus, gewinnt Zeit und schafft Fakten â die spĂ€tere juristische Korrektur lĂ€uft dann ins Leere.
Ein gefÀhrliches Muster
Was hier in Friesland geschieht, ist kein Einzelfall, sondern reiht sich ein in eine Kette von VorgĂ€ngen, in denen missliebige politische Mitbewerber mit administrativen Mitteln kaltgestellt werden. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat die Rolle der Opposition einmal klar beschrieben: Sie solle als personelle und programmatische Alternative zur Regierungsmehrheit dienen und einem möglichen Machtmissbrauch entgegenwirken. Wenn nun aber ausgerechnet die Zugehörigkeit zur gröĂten Oppositionskraft zum Ausschlussgrund erhoben wird, dann stellt sich die berechtigte Frage, wer hier eigentlich die freiheitlich demokratische Grundordnung mit FĂŒĂen tritt.
Es ist eine Sorge, die lĂ€ngst nicht mehr nur eine Randmeinung ist, sondern von einem betrĂ€chtlichen Teil der Bevölkerung geteilt wird: Das Vertrauen in die Fairness demokratischer Verfahren erodiert, wenn Behörden nach politischem GutdĂŒnken entscheiden, wer ĂŒberhaupt zur Wahl stehen darf. Eine Demokratie, die ihre eigenen Regeln nur so lange achtet, wie das Ergebnis den Herrschenden genehm ist, verdient diesen Namen nicht mehr.
BestÀndigkeit in unbestÀndigen Zeiten
Gerade in einer Zeit, in der politische Institutionen an GlaubwĂŒrdigkeit verlieren, in der das Vertrauen in Verfahren und Versprechen bröckelt, wĂ€chst bei vielen BĂŒrgern der Wunsch nach BestĂ€ndigkeit. Wer erkennt, wie schnell staatliche Zusicherungen zur Verhandlungsmasse werden können, der sucht nach Werten, die sich nicht per Verwaltungsakt umdeuten lassen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber gehören seit jeher zu jenen Sachwerten, die unabhĂ€ngig von politischen Launen und behördlicher WillkĂŒr Bestand haben â ein solider Anker in einem Umfeld, in dem selbst demokratische Grundprinzipien zunehmend infrage gestellt werden.
Hinweis der Redaktion: Der vorliegende Beitrag gibt die EinschĂ€tzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. FĂŒr rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt. Die AusfĂŒhrungen zu Edelmetallen stellen keine Anlageberatung dar. Jede Anlageentscheidung liegt in Ihrer eigenen Verantwortung; informieren Sie sich eigenstĂ€ndig umfassend, bevor Sie eine Investition tĂ€tigen.










