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09.04.2026
18:33 Uhr

Krankgeschrieben, aber im Wahlkampf: SPD-Kandidatin in Berlin sorgt für Empörung

Es ist eine Geschichte, die wie ein Lehrstück über die Zustände im deutschen öffentlichen Dienst anmutet – und die einmal mehr die Frage aufwirft, welches Verständnis manche Politiker von Pflichtbewusstsein und Verantwortung haben. Die SPD-Kandidatin für das Amt der Bezirksbürgermeisterin in Berlin-Mitte, Uta Francisco Dos Santos, steht im Zentrum schwerer Vorwürfe: Seit Mitte 2024 soll sie nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz in der Senatsfinanzverwaltung erschienen sein – krankgeschrieben auf einer hochdotierten Stelle mit bis zu 7.641 Euro Monatsgehalt. Gleichzeitig tritt sie munter im Wahlkampf auf und ließ sich im November 2025 auf einem SPD-Kreisparteitag zur Spitzenkandidatin küren.

Eine Stelle der Spitzenklasse – ohne Gegenleistung?

Die Dimension des Falls wird erst deutlich, wenn man sich die Position vor Augen führt, die Dos Santos bekleidet. Als „Gremienreferentin" in der Leitungsebene von Finanzsenator Stefan Evers (CDU) gehört es zu ihren Aufgaben, die wöchentlichen Senatssitzungen vorzubereiten und den Kontakt zum Parlament zu pflegen. Arbeit, die seit fast zwei Jahren offenbar von Kollegen mitgetragen werden muss. Der Steuerzahler finanziert also eine Spitzenposition, die faktisch verwaist ist – während die Stelleninhaberin anderweitig beschäftigt scheint.

Der renommierte Politikwissenschaftler Prof. Jürgen Falter brachte den Kern des Widerspruchs auf den Punkt: Entweder sei man dienstunfähig, dann könne man aber auch keine Behörde leiten wollen – oder man könne es, dann stimme etwas mit der Dienstunfähigkeit nicht. Schärfer noch formulierte es Ex-Justizsenator Michael Braun (CDU), der Dos Santos vorwarf, den öffentlichen Dienst „falsch verstanden" zu haben. Man habe loyal gegenüber dem Staat zu sein und sich nicht an Parteivorgaben zu orientieren.

Die Gegendarstellung: Freistellung gegen den eigenen Willen?

Dos Santos selbst zeichnet freilich ein völlig anderes Bild der Ereignisse. In einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme erklärt sie, im Sommer 2024 durch einen Sportunfall eine schwere Verletzung erlitten zu haben. Soweit, so nachvollziehbar. Doch dann wird es interessant: Als sie nach ihrer Genesung an den Arbeitsplatz habe zurückkehren wollen, sei ihr mitgeteilt worden, dass ihre Rückkehr auf die bisherige Position „nicht erwünscht" sei. Man habe sie ohne Angabe von Gründen gegen ihren Willen freigestellt.

Von „Arbeit schwänzen" könne also keine Rede sein, so die SPD-Politikerin. Vielmehr sei sie vom Dienst ferngehalten worden. Der anschließende Konflikt mit der Behörde habe – in Verbindung mit privaten Belastungssituationen – zu einer psychischen Erkrankung geführt. Gutachten des Betriebsarztes der Charité würden bestätigen, dass das Verhalten des Arbeitgebers maßgeblich zu ihrer Erkrankung beigetragen habe.

Wahlkampf als Therapie – kann das ernst gemeint sein?

Besonders pikant ist die Erklärung für die parallele Wahlkampfaktivität. Dos Santos behauptet allen Ernstes, ihr ehrenamtliches Engagement – und damit auch die Kandidatur für die Bezirksverordnetenversammlung – habe ihr „Kraft und Stabilität" gegeben. Ein ärztliches Attest bestätige ausdrücklich, dass dieses Engagement ihrer Genesung zuträglich sei. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Für den regulären Dienst zu krank, aber für den Wahlkampfstress gesund genug. Wer solche Atteste ausstellt, dürfte selbst einige Fragen beantworten müssen.

Seit September 2025 bemühe sie sich aktiv um eine Rückkehr in ihr reguläres Arbeitsverhältnis, teilt Dos Santos mit. Ihre Krankschreibung ende am 13. April 2026, danach werde sie die ihr bewilligte Elternzeit beginnen. Das bedeutet im Klartext: Fast zwei Jahre krankgeschrieben auf Kosten des Steuerzahlers, und danach geht es nahtlos in die Elternzeit – zurück an den Schreibtisch also erst einmal nicht.

Ein Symptom eines viel größeren Problems

Dieser Fall ist symptomatisch für einen öffentlichen Dienst, der in Deutschland zunehmend als Selbstbedienungsladen wahrgenommen wird. Während Handwerker, Pflegekräfte und Selbstständige sich auch mit Rückenschmerzen und Migräne zur Arbeit schleppen, weil sie es sich schlicht nicht leisten können, monatelang auszufallen, genießen Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes Privilegien, von denen der normale Arbeitnehmer nur träumen kann. Dass ausgerechnet eine SPD-Politikerin – jene Partei, die sich stets als Anwältin der „kleinen Leute" inszeniert – diese Privilegien so extensiv nutzt, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.

Dos Santos übt ihrerseits Kritik am Umgang mit ihrer Erkrankung und verweist auf die „besondere Fürsorgepflicht" des öffentlichen Arbeitgebers, der dieser nicht ausreichend nachgekommen sei. Ob die Berliner Wähler diese Argumentation überzeugend finden werden, darf bezweifelt werden. Denn eines steht fest: Wer eine Behörde leiten will, muss zunächst einmal beweisen, dass er überhaupt arbeitsfähig und willens ist, seiner Pflicht nachzukommen. Alles andere ist dem Bürger, der das alles mit seinen Steuern finanziert, schlicht nicht zuzumuten.

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