
Gelöscht, vergessen, erledigt: Wie ein SPD-Innenministerium die Spuren seiner Wahlausschluss-Empfehlungen verschwinden lässt

Es gibt Vorgänge, die sind so dreist, dass man sie zweimal lesen muss, um sie zu glauben. Niedersachsens Innenministerium, geführt von der Sozialdemokratin Daniela Behrens, hat vor den Kommunalwahlen am 13. September Empfehlungen ausgesprochen, welche Bewerber wegen angeblicher Zweifel an ihrer Verfassungstreue gar nicht erst auf den Wahlzettel gehören. Wie viele dieser Empfehlungen es gab und wie sie ausfielen? Antwort: Weiß man nicht mehr. Die Daten seien gelöscht. Gesetzlich vorgeschrieben. Ende der Auskunft.
Ein Prüfverfahren, maßgeschneidert kurz vor der Wahl
Rekapitulieren wir. Die rot-grüne Mehrheit im Landtag änderte wenige Monate vor der Kommunalwahl das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz. Seither dürfen örtliche Wahlausschüsse bei Zweifeln an der Verfassungstreue von Landrats- und Bürgermeisterbewerbern eine Stellungnahme der übergeordneten Kommunalaufsicht anfordern. Und die darf auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zurückgreifen – jener Behörde, die demselben Innenministerium untersteht, das anschließend die Empfehlung schreibt. Kontrolleur und Kontrollierter unter einem Dach. Man muss kein Verfassungsrechtler sein, um hier ein strukturelles Problem zu erkennen.
Nach eigener Auskunft wurden 18 Prüfverfahren eingeleitet. In 17 Fällen ging es um Bewerber der AfD. Neun Verfahren liefen auf Landkreisebene, acht direkt im Ministerium – und diese acht betrafen nach Angaben des Hauses ausschließlich AfD-Kandidaten. Ein bemerkenswerter Zufall, sollte man meinen.
Erst „keine Angaben zu Verfahrensdetails“, dann „alles weg“
Die entscheidende Frage lautete: In wie vielen Fällen empfahl die Kommunalaufsicht, den Bewerber nicht zuzulassen? Zunächst bat die Pressestelle um Verständnis, man äußere sich grundsätzlich nicht zu Verfahrensdetails. Als auf dem presserechtlichen Auskunftsanspruch beharrt wurde – zumal die Prüfergebnisse ohnehin in öffentlichen Sitzungen der Wahlausschüsse behandelt worden seien –, kam die zweite Begründung: Der Gesetzgeber habe eine Löschverpflichtung geschaffen, nach der die erhobenen personen- und verfahrensbezogenen Daten nach Abschluss der Entscheidung des Wahlausschusses bei der Kommunalaufsicht zu löschen seien.
Ein Gesetz, das Wahlausschlüsse ermöglicht – und gleich die Löschung der Beweise mitliefert. Effizienter kann man Rechenschaftspflicht kaum abschaffen.
Die Antwort erfolgte wenige Tage, nachdem die letzten Wahlausschüsse getagt hatten. Timing ist alles. Dass sich im gesamten Ministerium niemand mehr erinnern könne, wie die acht selbst geführten Verfahren ausgingen, dürfte selbst wohlwollende Beobachter überfordern. Der deutsche Behördenapparat, der jede Büroklammer aktenkundig macht, soll ausgerechnet hier ein Gedächtnisloch haben?
Vom Kassenwart zum Verfassungsfeind
Besonders brisant ist die Reichweite des Instruments. Schon eine Tätigkeit als Kassenwart eines Kreisverbands könne offenbar genügen, um das passive Wahlrecht zu verlieren. Bekannt wurde der Fall des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, der im Landkreis Friesland nicht als Landratskandidat zugelassen wurde – gestützt auf ein Empfehlungsschreiben aus Hannover. Drei weitere, teils aussichtsreiche Bewerber traf es danach ebenso.
Nicht überall folgten die Ausschüsse. In Hannover ließ man die Landtagsabgeordnete Jessica Schülke als Oberbürgermeisterkandidatin zu, obwohl das Ministerium abgeraten hatte. Die Begründung des Hauses: Sie sei Abgeordnete einer als rechtsextremistisch eingestuften Partei. Mit dieser Logik ließe sich praktisch jeder Bewerber dieser Partei aussortieren. Genau deshalb wäre die Zahl der Ablehnungsempfehlungen so aufschlussreich – und genau deshalb, so darf man vermuten, erfährt sie niemand.
Wer entscheidet, wer gewählt werden darf?
In einer Demokratie entscheidet der Wähler, wer regiert. Nicht ein Ministerium, das Kandidatenlisten vorsortiert und anschließend die Unterlagen schreddert – pardon, löscht. Die Betroffenen hätten theoretisch den Rechtsweg. Doch worauf sollen sie sich stützen, wenn die Grundlage der Empfehlung nicht mehr existiert? Wer Beweismittel entsorgt, bevor die Prüfung beginnen kann, beschädigt nicht die AfD, sondern das Vertrauen in den Rechtsstaat selbst. Und dieses Vertrauen ist in Deutschland ohnehin ein knappes Gut geworden.
Man muss diese Partei nicht mögen, um zu erkennen: Wenn Behörden entscheiden dürfen, wer zur Wahl steht, und sich anschließend hinter Löschfristen verschanzen, dann ist eine rote Linie überschritten. Diese Sorge teilt nach unserem Eindruck ein erheblicher Teil der Bürger, quer durch alle Lager.
Warum das auch Sparer angeht
Politische Willkür und wirtschaftliche Stabilität sind keine getrennten Welten. Wo Verfahren intransparent werden, wo Regeln kurzfristig zugeschnitten und Spuren beseitigt werden, schwindet die Berechenbarkeit – jene Größe, von der Investitionen, Währungsvertrauen und Wohlstand abhängen. Historisch gilt: In Zeiten institutioneller Erosion suchen Bürger Sachwerte, die sich nicht per Verwaltungsakt löschen lassen. Physisches Gold und Silber kennen keine Aufbewahrungsfrist und keinen Serverausfall. Sie sind kein Allheilmittel, aber eine sinnvolle Ergänzung eines breit gestreuten Vermögens.
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