Kettner Edelmetalle
17.03.2026
07:27 Uhr

Berlins Migrantenquote: Wenn Hautfarbe wichtiger wird als Kompetenz

Was wie ein schlechter Witz klingt, ist bittere RealitĂ€t in der deutschen Hauptstadt: In Berliner Verwaltungen entscheidet nicht die fachliche Eignung ĂŒber eine Einstellung, sondern der Migrationshintergrund. Und das seit mittlerweile fĂŒnf Jahren – ganz offiziell, per Gesetz verordnet. Nun kommt ein Rechtsgutachten zu dem wenig ĂŒberraschenden Ergebnis, dass diese Praxis gegen das Grundgesetz verstĂ¶ĂŸt. Man möchte fragen: Brauchte es dafĂŒr wirklich eine Anwaltskanzlei?

Das „Partizipationsgesetz" – institutionalisierte Diskriminierung

Grundlage des ganzen Irrsinns ist das sogenannte „Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft", das der rot-rot-grĂŒne Senat aus SPD, Linken und GrĂŒnen im Juli 2021 verabschiedete. Das Gesetz schreibt vor, dass der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in den Berliner Verwaltungen ihrem Bevölkerungsanteil entsprechen solle. Dieser liegt aktuell bei ĂŒber 40 Prozent. Noch absurder: Bei Bewerbungsverfahren mĂŒssen 40 Prozent der zu VorstellungsgesprĂ€chen eingeladenen Kandidaten einen Migrationshintergrund vorweisen.

Und wie wird dieser Migrationshintergrund festgestellt? Das Gesetz formuliert es mit entwaffnender Offenheit: Er könne „insbesondere an phĂ€notypische Merkmale, Sprache, Namen, Herkunft, NationalitĂ€t und Religion anknĂŒpfen". Übersetzt heißt das nichts anderes, als dass die Hautfarbe, der Nachname oder die Religionszugehörigkeit darĂŒber entscheiden, ob jemand zum BewerbungsgesprĂ€ch eingeladen wird. Wer Abdul heißt, hat bessere Karten als Lisa. Wer schlechter Deutsch spricht, gilt paradoxerweise als förderungswĂŒrdiger. Das ist keine Satire – das ist geltendes Berliner Recht.

Gute Migranten, bessere Migranten – und der Rest

Besonders pikant ist die Frage, welche Migranten eigentlich gemeint sind. Theoretisch endet der „Migrationshintergrund" nach Lesart des Senats in der dritten Generation. Doch das Kriterium „Religion" sorgt dafĂŒr, dass bestimmte Gruppen einen dauerhaften Sonderstatus genießen können. Welche Religion der Berliner Senat dabei wohl im Sinn hatte? Die im protestantisch geprĂ€gten Berlin historisch benachteiligten Katholiken dĂŒrften es kaum sein.

Was hier geschieht, ist nichts weniger als eine staatlich verordnete Zweiklassengesellschaft. Es gibt bevorzugte Bewerber und solche, die zurĂŒckstehen mĂŒssen – nicht wegen mangelnder Qualifikation, sondern wegen ihrer Herkunft. Artikel 33 des Grundgesetzes formuliert unmissverstĂ€ndlich: Stellen im öffentlichen Dienst sind nach Eignung, BefĂ€higung und fachlicher Leistung zu vergeben. Nicht nach Hautfarbe, nicht nach Nachname, nicht nach Religionszugehörigkeit.

FĂŒnf Jahre Verfassungsbruch – und keiner merkt es?

Der Zeitpunkt, zu dem die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg von der CDU nun ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hat, ist bemerkenswert – und entlarvend zugleich. FĂŒnf Jahre lang galt dieses Gesetz, fĂŒnf Jahre lang wurden Bewerber nach rassischen und religiösen Kriterien sortiert, und erst jetzt, wenige Monate vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl im September, fĂ€llt der CDU auf, dass hier etwas nicht stimmen könnte. Man fragt sich unwillkĂŒrlich: War die Verfassungswidrigkeit vorher weniger offensichtlich, oder war sie nur weniger wahlkampftauglich?

Die CDU hĂ€tte das Gesetz lĂ€ngst Ă€ndern oder abschaffen können. Dass die Senatorin stattdessen den Umweg ĂŒber ein Gutachten wĂ€hlt, deutet darauf hin, dass sie im Abgeordnetenhaus keine Mehrheit fĂŒr eine Abschaffung sieht. Der Koalitionspartner SPD möchte das verfassungswidrige Gesetz offenbar behalten. Ein Armutszeugnis fĂŒr beide Parteien – die eine, weil sie an einem grundgesetzwidrigen Gesetz festhĂ€lt, die andere, weil sie fĂŒnf Jahre brauchte, um dagegen vorzugehen.

Ein Symptom einer tiefgreifenden Fehlentwicklung

Was in Berlin geschieht, ist symptomatisch fĂŒr eine politische Kultur, die den Leistungsgedanken zugunsten identitĂ€tspolitischer Experimente aufgegeben hat. Statt die besten Köpfe fĂŒr den öffentlichen Dienst zu gewinnen, wird nach Quoten sortiert. Statt Kompetenz zĂ€hlt Herkunft. Das ist nicht nur verfassungswidrig – es ist ein Schlag ins Gesicht jedes qualifizierten Bewerbers, der aufgrund seiner „falschen" Abstammung benachteiligt wird.

Vorerst werden Polizisten, Steuerbeamte und Lehrer in Berlin also weiterhin nicht primĂ€r nach Qualifikation, sondern nach Hautfarbe, Name und Abstammung ausgewĂ€hlt. GesetzesĂ€nderungen seien bisher nicht vorgesehen. In den verbleibenden Monaten bis zur Wahl hat die CDU noch reichlich Zeit, die konservative Politik umzusetzen, die sie seit Jahren verspricht – und seit Jahren schuldig bleibt. Dass ausgerechnet die Partei, die sich gerne als HĂŒterin des Grundgesetzes inszeniert, fĂŒnf Jahre lang tatenlos zusah, wie in der Hauptstadt institutionalisierter Rassismus praktiziert wurde, spricht BĂ€nde ĂŒber den Zustand der deutschen Politik.

Es bleibt zu hoffen, dass dieses Gutachten nicht nur ein Wahlkampfmanöver ist, sondern tatsĂ€chlich zur Abschaffung dieses skandalösen Gesetzes fĂŒhrt. Denn eines sollte in einem Rechtsstaat selbstverstĂ€ndlich sein: Leistung muss zĂ€hlen – nicht Herkunft.

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