
Wahlbetrugs-Verdacht in Dessau: Staatsschutz ermittelt im Pflegeheim

Zwei Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erschĂŒttert ein Verdachtsfall das Vertrauen in die Briefwahl. In einer Dessauer Seniorenresidenz soll fĂŒr eine 95-jĂ€hrige, seit Jahren demente Bewohnerin abgestimmt worden sein â ohne ihr Wissen. Die Landeswahlleitung prĂŒft, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.
Geschredderte Unterlagen â und eine Stimme, die schon abgegeben war
Auslöser sind VorwĂŒrfe aus der Seniorenresidenz âMarthahaus" in Dessau-RoĂlau, ĂŒber die zuerst regionale Medien berichteten. Klaus-Lothar Bebber, 74, ist BevollmĂ€chtigter seiner Tante. Die 95-JĂ€hrige lebt nach seinen Angaben seit vier Jahren mit einer Demenz in der Einrichtung.
Am 27. August habe er sich im Heim nach den Wahlunterlagen seiner Tante erkundigt. Einen Tag spĂ€ter, so schildert er es, habe ihn eine Mitarbeiterin angerufen: Man habe die Unterlagen der Bewohner aus ZeitgrĂŒnden eingesammelt und geschreddert.
âDie Mitarbeiterin beteuerte mir, alles vernichtet zu haben."
Am 31. August ging Bebber ins Dessauer WahlbĂŒro. Dort habe er erfahren, dass bereits am 10. August Briefwahlunterlagen fĂŒr seine Tante beantragt worden seien â und dass die Stimme lĂ€ngst abgegeben sei. Auf dem Antrag habe sich eine âkrakelige" Unterschrift befunden. Ăber seinen Anwalt stellte er Strafanzeige gegen Unbekannt.
Behörden in Bewegung â spĂ€t, aber immerhin
Die Landeswahlleitung bestĂ€tigte auf Anfrage, sie sei am Mittwoch durch die E-Mail eines AfD-Vertreters auf den Fall aufmerksam geworden und habe daraufhin Kontakt zum zustĂ€ndigen KreiswahlbĂŒro aufgenommen. Der Vorgang werde unter wahlrechtlichen Gesichtspunkten geprĂŒft.
Inzwischen fĂŒhre der polizeiliche Staatsschutz die Ermittlungen, wie Medienberichten zufolge die Polizeiinspektion Dessau-RoĂlau bestĂ€tigte. Am Donnerstag seien zwei Zivilbeamte demnach rund zwei Stunden im Marthahaus gewesen. Ob Beweismittel sichergestellt wurden, ist offen. Die Einrichtung Ă€uĂerte sich auf Anfragen von Medien bislang nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung â bislang ermittelt die Polizei gegen Unbekannt.
âKein vollstĂ€ndiger Schutz" â das EingestĂ€ndnis der Wahlbehörde
Bemerkenswert ist, wie die Wahlbehörde selbst formuliert: Die Briefwahl sei umfassend geregelt und durch zahlreiche Mechanismen geschĂŒtzt. Doch das Wahlrecht könne âkeinen vollstĂ€ndigen Schutz gegen vorsĂ€tzliches kriminelles Verhalten einzelner Personen" gewĂ€hrleisten â âsoweit sich dieser Verdachtsfall bestĂ€tigen sollte".
Entscheidend seien wirksame Kontrollen und Strafvorschriften, sowohl bei der Briefwahl als auch bei der Wahlassistenz.
Warum dieser Fall gröĂer ist als eine Familiengeschichte
Am Sonntag, dem 6. September 2026, wĂ€hlt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Rund 1,69 Millionen Menschen sind offiziellen Angaben zufolge wahlberechtigt. Die Briefwahl ist lĂ€ngst kein Ausnahmefall mehr, sondern MassenphĂ€nomen â bei der Bundestagswahl 2021 stimmten laut amtlicher Statistik 47,3 Prozent der WĂ€hler per Brief ab.
Genau darin liegt aus Sicht unserer Redaktion die Sprengkraft. Wo Millionen Stimmzettel auĂerhalb der Wahlkabine ausgefĂŒllt werden, entfĂ€llt jene Kontrolle, die das Wahlgeheimnis eigentlich sichert. Besonders verletzlich sind Menschen, die auf Pflege angewiesen sind.
Kritiker fordern seit Jahren strengere Regeln fĂŒr die Wahlassistenz in Heimen. Ein einzelner Verdachtsfall beweist noch kein System â aber er legt eine Schwachstelle offen, die die Politik jahrelang achselzuckend hingenommen hat. Vertrauen in Wahlen ist die GrundwĂ€hrung einer Demokratie. Sie lĂ€sst sich nicht nachdrucken.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die EinschÀtzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.










