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03.08.2026
05:46 Uhr
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Steuerprivileg für Politaktivismus: Wie das Berliner Finanzamt Anti-AfD-Kampagnen quersubventioniert

Steuerprivileg für Politaktivismus: Wie das Berliner Finanzamt Anti-AfD-Kampagnen quersubventioniert
Symbolbild: KI-generiert

Ein Flugzeug zieht über Erfurt seine Kreise, im Schlepptau ein Banner mit einer Schmähung gegen eine im Bundestag vertretene Partei. Bezahlt wurde der Spaß mit Spenden – neun Euro pro Flugminute. Und wer wollte, bekam dafür eine Zuwendungsbestätigung fürs Finanzamt. Denn hinter der Initiative „Kein Bock auf Nazis“ steht ein Verein, dem das Berliner Finanzamt für Körperschaften I die Gemeinnützigkeit zuerkannt hat. Der Steuerzahler finanziert also indirekt mit, was hier gegen eine politische Konkurrenz ins Feld geführt wird.

Was Gemeinnützigkeit eigentlich bedeutet – und was nicht

Die Rechtslage ist keineswegs diffus. Vereine dürfen sich politisch äußern, solange dies der Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen, gemeinnützigen Zwecke dient. Wer jedoch politische Einflussnahme zum eigentlichen Geschäftsmodell erhebt, verliert den steuerlichen Schonraum. Der Bundesfinanzhof hat das im vielzitierten Attac-Urteil unmissverständlich festgehalten. In der Folge büßte auch ein bekannter Kampagnenverein seinen Status ein. Die Latte liegt also fest – die Frage ist nur, für wen sie gilt.

Denn die Aktivitäten des Trägervereins hinter „Kein Bock auf Nazis“ lassen sich schwerlich als beiläufige politische Meinungsäußerung verbuchen. Vor der Bundestagswahl 2025 beteiligte man sich an Demonstrationen gegen die AfD. Zu den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern verschickt der Verein kostenlose Aktionspakete, die sich zielgenau gegen eine einzige Partei richten. Und im eigenen Online-Shop verkauft man Socken mit „FCK AFD“-Aufdruck für zwölf Euro, einen Schaumstofffinger mit der Botschaft „AFD Halts Maul“ zum selben Preis sowie einen Kapuzenpullover für 55 Euro.

Und die Satzung? Sagt etwas ganz anderes

Interessant wird es beim Blick in die anerkannten Satzungszwecke. Dort ist die Rede von der Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene, sowie von Hilfe für Menschen, die wegen ihrer geschlechtlichen Identität oder Orientierung Diskriminierung erfahren. Man mag darüber streiten, wie viel davon der Allgemeinheit tatsächlich zugutekommt. Doch selbst bei wohlwollendster Auslegung dürfte kaum jemand ernsthaft behaupten, dass ein Schaumstofffinger gegen eine Oppositionspartei unter „Hilfe für Vertriebene“ falle.

Gemeinnützigkeit ist kein Freibrief für Wahlkampfhilfe. Sie ist ein Vertrauensvorschuss der Allgemeinheit – finanziert aus dem Verzicht auf Steuereinnahmen.

Die Initiative, die Band und das Selbstbewusstsein

Die Initiative existiert seit 2006 und geht auf eine Punkband zurück. Erst 2021 kam der eigene Trägerverein hinzu, der prompt die begehrte Anerkennung erhielt. Zuvor lief das Spendenkonto über die VVN-BdA – jenen altkommunistisch geprägten Antifa-Verband, dessen Gemeinnützigkeit die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen inzwischen selbst unter die Lupe nehmen soll. Der Verdacht: Der Bundesverband könnte als Tarnkonstruktion für das Bündnis „Widersetzen“ dienen, über dessen Spendenkonto die Blockade des AfD-Parteitags finanziert wurde – eine Blockade, die nur durch einen massiven Polizeieinsatz scheiterte.

Das Selbstbewusstsein der Beteiligten ist bemerkenswert. Der Sänger der Band, der sich auch im Verein engagiert, erklärte im Februar sinngemäß, man erhalte keine staatlichen Fördergelder und müsse sich deshalb nicht sorgen, bestimmte Dinge gegen die AfD nicht mehr sagen zu dürfen – anders als viele andere Projekte. Ein aufschlussreicher Satz. Denn er räumt implizit ein, dass staatlich alimentierte Projekte durchaus Rücksicht nehmen müssten. Dass die Gemeinnützigkeit ebenfalls eine Form staatlicher Begünstigung darstellt, blieb dabei unerwähnt.

Zweierlei Maß als Verwaltungsprinzip?

Genau hier liegt der Kern des Ärgernisses. Wenn ein globalisierungskritisches Netzwerk seine Steuerprivilegien verliert, weil es zu politisch agiert, dann muss derselbe Maßstab auch dort gelten, wo der Aktivismus in die politisch erwünschte Richtung zielt. Alles andere wäre Gesinnungsverwaltung im Gewand des Steuerrechts. Und es untergräbt jenes Grundvertrauen, ohne das kein Rechtsstaat funktioniert: dass die Behörden das Gesetz ohne Ansehen der politischen Farbe anwenden.

Die Senatsverwaltung schweigt – offiziell mit Verweis auf das Steuergeheimnis. Man bestätige nichts und dementiere nichts, versichere aber, sämtliche vorliegenden Erkenntnisse würden stets bewertet. Eine Formulierung von jener geschmeidigen Unverbindlichkeit, die man aus deutschen Amtsstuben zur Genüge kennt.

Ein Symptom, kein Einzelfall

Die Debatte reiht sich ein in eine breitere Entwicklung: Seit Jahren wächst in Deutschland ein Geflecht aus Vereinen, Stiftungen und Bündnissen, das sich dem „Kampf gegen rechts“ verschrieben hat und dabei erhebliche steuerliche wie finanzielle Vorteile genießt. Wer diese Strukturen kritisch hinterfragt, gerät schnell selbst ins Visier. Doch die Frage bleibt legitim und drängend: Warum soll die Allgemeinheit über den Steuerverzicht mitfinanzieren, was in Wahrheit Parteipolitik ist?

Es geht dabei nicht um Sympathie oder Antipathie gegenüber einzelnen Parteien. Es geht um die schlichte Erwartung, dass Recht gleichmäßig angewandt wird. Ein Staat, der seine Steuerverwaltung zum Instrument politischer Vorlieben werden lässt, verspielt genau jene Autorität, die er im Umgang mit tatsächlichem Extremismus dringend bräuchte. Wer Vertrauen zerstört, darf sich über wachsende Politikverdrossenheit nicht wundern.

Hinweis: Die vorstehenden Ausführungen geben die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Sie stellen ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu steuerrechtlichen Fragen, insbesondere zur Gemeinnützigkeit von Körperschaften, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Sachverhalte wird nicht übernommen.

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