
Machtkampf in BrĂŒssel: EU-Staaten drohen Kommission mit Klage wegen Parlamentsaufwertung

Was sich derzeit hinter den verschlossenen TĂŒren der BrĂŒsseler Institutionen abspielt, hat das Zeug zu einer veritablen Verfassungskrise der EuropĂ€ischen Union. Die Mitgliedstaaten â vertreten durch den Rat â drohen der EuropĂ€ischen Kommission offen mit einer Klage vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof. Der Grund: Ein im vergangenen September zwischen KommissionsprĂ€sidentin Ursula von der Leyen und ParlamentsprĂ€sidentin Roberta Metsola besiegeltes Rahmenabkommen, das dem EuropĂ€ischen Parlament deutlich mehr Einfluss im Gesetzgebungsprozess verschaffen soll.
Ein Abkommen, das die Machtbalance verschiebt
Neun Monate lang wurde verhandelt, dann stand das sogenannte Rahmenabkommen zwischen Kommission und Parlament. Doch was als Modernisierung der institutionellen Zusammenarbeit verkauft wird, empfinden die nationalen HauptstÀdte als frontalen Angriff auf ihre vertraglich verankerten Vorrechte. In einem Schreiben, dessen finale Fassung am Mittwoch von den EU-Botschaftern gebilligt werden sollte, formulieren die Mitgliedstaaten ihre Bedenken in ungewöhnlich scharfem Ton.
Der Kern des Streits: Die Kommission habe dem Parlament eine âGleichbehandlung" mit dem Rat im Gesetzgebungsverfahren zugesichert. âDies ist nicht der Fall", heiĂt es in dem Brief unmissverstĂ€ndlich. Die EU-VertrĂ€ge â also das Fundament, auf dem die gesamte Union ruht â rĂ€umten dem Rat schlicht mehr Befugnisse ein als dem Parlament. Wer das ignoriere, rĂŒttle an den Grundfesten der europĂ€ischen Rechtsordnung.
Internationale Abkommen als Zankapfel
Besonders brisant ist die Frage der parlamentarischen Beteiligung an internationalen Verhandlungen. Das neue Abkommen wĂŒrde Europaabgeordneten erlauben, bei internationalen Verhandlungen anwesend zu sein â ein Novum, das die Mitgliedstaaten als klaren Vertragsbruch werten. Die EU-VertrĂ€ge gewĂ€hrten dem Parlament lediglich ein Informationsrecht, keineswegs jedoch ein Konsultationsrecht wĂ€hrend laufender Verhandlungen, geschweige denn die Teilnahme an Koordinierungstreffen, so der Wortlaut des Schreibens.
Das Mercosur-Handelsabkommen dĂŒrfte hier als warnendes Beispiel dienen. Nach 25 Jahren zĂ€her Verhandlungen hatten die Mitgliedstaaten endlich eine Einigung mit den sĂŒdamerikanischen Partnern erzielt â nur um dann vom Parlament ausgebremst zu werden. Dass Abgeordnete kĂŒnftig noch mehr Hebel in die Hand bekommen sollen, um mĂŒhsam ausgehandelte Handelsdeals zu torpedieren, stöĂt in den HauptstĂ€dten verstĂ€ndlicherweise auf wenig Gegenliebe.
Auch bei provisorischer Anwendung von Handelsabkommen will das Parlament mitreden
Noch weiter geht eine Klausel, die vorsieht, dass die Kommission kĂŒnftig die Zustimmung des Parlaments einholen mĂŒsste, bevor Handelsabkommen vorlĂ€ufig in Kraft treten können â also noch wĂ€hrend des Ratifizierungsprozesses. Nach geltendem Vertragsrecht liegt diese Kompetenz ausschlieĂlich beim Rat. Hier wird also nicht nur an der Machtbalance geschraubt, sondern ein ganzes KompetenzgefĂŒge auf den Kopf gestellt.
Artikel 122: Das Notfall-Instrument unter Beschuss
Ein weiterer Streitpunkt betrifft den berĂŒchtigten Artikel 122 der EU-VertrĂ€ge, der es Kommission und Rat erlaubt, in NotfĂ€llen das Parlament zu umgehen. Dieses Instrument kam beispielsweise beim Aufbau des RĂŒstungsprogramms SAFE zum Einsatz. Das neue Rahmenabkommen verpflichtet die Kommission nun, eine detaillierte BegrĂŒndung zu liefern, wenn sie auf diesen Artikel zurĂŒckgreift. Die Mitgliedstaaten sehen darin einen unzulĂ€ssigen Eingriff in die Ratskompetenzen, der die institutionelle Balance verzerrt.
Man muss sich das einmal vergegenwĂ€rtigen: In einer Zeit, in der Europa mit einem Krieg an seiner Ostflanke, einer eskalierenden Lage im Nahen Osten und massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert ist, beschĂ€ftigt sich BrĂŒssel mit institutionellen GrabenkĂ€mpfen. Statt handlungsfĂ€higer zu werden, droht die EU sich in einem Kompetenzgerangel zu verlieren, das kein einziges Problem der europĂ€ischen BĂŒrger löst.
Demokratische Legitimation oder schleichende Machtverschiebung?
Der federfĂŒhrende VerhandlungsfĂŒhrer des Parlaments, der deutsche CDU-Abgeordnete Sven Simon, wies die VorwĂŒrfe eines Machtgriffs zurĂŒck. Er sei âzuversichtlich" hinsichtlich der rechtlichen Bewertung und sehe keinerlei Anlass zur Sorge vor einem Verfahren vor dem Gerichtshof. Es sei vielmehr âbedauerlich", dass die Mitgliedstaaten sich zunehmend mit âinstitutioneller Abwehrhaltung, nationalen Reflexen und verfahrenstechnischen Kleinigkeiten" beschĂ€ftigten, anstatt Europa gemeinsam voranzubringen.
Doch so einfach lĂ€sst sich die Kritik nicht vom Tisch wischen. Die EU-VertrĂ€ge wurden von souverĂ€nen Staaten ausgehandelt und ratifiziert â teilweise unter erheblichem demokratischem Aufwand. Wenn nun durch ein bilaterales Abkommen zwischen zwei Institutionen die vertraglich festgelegte Machtverteilung verschoben wird, ohne dass die Mitgliedstaaten zugestimmt haben, dann ist das mehr als eine âverfahrenstechnische Kleinigkeit". Es ist ein Angriff auf die SouverĂ€nitĂ€t der Nationalstaaten.
Die Kommission selbst verteidigte das Abkommen erwartungsgemĂ€Ă. Es sorge fĂŒr âmehr Transparenz, besseren Dialog" und helfe den Institutionen, ânahtlos zusammenzuarbeiten". Man habe sich stets im Rahmen der VertrĂ€ge bewegt und die Vorrechte des Rates berĂŒcksichtigt â obwohl dieser gar nicht Vertragspartei sei. Eine bemerkenswerte Formulierung, die den Kern des Problems offenlegt: Der Rat wurde schlicht ĂŒbergangen.
Ein Symptom einer tieferen Krise
Dieser Machtkampf ist symptomatisch fĂŒr eine EU, die sich immer weiter von den BĂŒrgern entfernt. WĂ€hrend in den Mitgliedstaaten die Menschen unter steigenden Lebenshaltungskosten, einer zunehmenden Unsicherheit und einer schleichenden Deindustrialisierung leiden, zelebriert BrĂŒssel seine institutionellen Eitelkeiten. Das EuropĂ€ische Parlament, das sich gerne als Stimme der BĂŒrger inszeniert, hat bei den letzten Europawahlen eine Wahlbeteiligung von gerade einmal rund 50 Prozent erreicht. Von einem ĂŒberwĂ€ltigenden demokratischen Mandat kann also kaum die Rede sein.
Dass mittlerweile ĂŒber ein Viertel der Sitze im EU-Parlament von rechtskonservativen und konservativen KrĂ€ften besetzt werden, zeigt deutlich, wohin der Wind weht. Die BĂŒrger Europas wollen keine weitere Zentralisierung, keine schleichende Aushöhlung nationalstaatlicher Kompetenzen. Sie wollen Sicherheit, wirtschaftliche StabilitĂ€t und Politiker, die ihre Interessen vertreten â nicht institutionelle Machtspiele.
Ob die Drohung der Mitgliedstaaten tatsĂ€chlich in einer Klage vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof mĂŒndet, bleibt abzuwarten. Das Rahmenabkommen soll zwischen dem 9. und 12. MĂ€rz im Plenum des Parlaments ratifiziert werden. Sollte es bis dahin keine Einigung geben, könnte BrĂŒssel ein juristisches Erdbeben bevorstehen, das die ohnehin fragile institutionelle Architektur der EU nachhaltig erschĂŒttert. Es wĂ€re nicht das erste Mal, dass der Gerichtshof in Luxemburg ĂŒber die Zukunft Europas entscheidet â aber selten stand so viel auf dem Spiel.










