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01.10.2026
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Kerkeling im Landtag: Showbühne statt Rechtsstaat beim AfD-Verbot?

Kerkeling im Landtag: Showbühne statt Rechtsstaat beim AfD-Verbot?
Symbolbild: KI-generiert

Sieben Stunden Anhörung, zahlreiche Juristen – und am Ende sprach alle Welt über einen Komiker. Im Thüringer Landtag in Erfurt hat sich am Mittwoch erstmals ein Ausschuss eines Landesparlaments öffentlich mit einem möglichen AfD-Verbotsverfahren beschäftigt. Den lautesten Satz des Tages sagte ausgerechnet Hape Kerkeling.

Ein Entertainer als Sachverständiger

Auslöser der Anhörung ist ein Antrag der Linksfraktion aus dem Mai 2025. Die Landesregierung soll sich darin bei Bund und Bundesrat für ein Verbot nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz starkmachen. Geladen hatte der Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz Verfassungsrechtler, Anwälte, das Deutsche Institut für Menschenrechte und den früheren Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen.

Und eben Kerkeling. Er räumte gleich zu Beginn ein, er spreche nicht als Experte für Verfassungsrecht. Eingeladen worden sei er als Enkel eines Mannes, der im KZ Buchenwald inhaftiert war.

Dann wurde er deutlich. Den Wahlkampfslogan „Alles ist möglich“ des AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, kommentierte er so:

„Bei einer Partei, bei der alles möglich ist, ist unter Umständen auch Buchenwald möglich.“

Allein die beschönigende Haltung der Partei gegenüber der NS-Diktatur mache sie in seinen Augen verfassungswidrig, sagte er. Ob es jemals scheitern könnte, könne er sich „eigentlich kaum vorstellen“. Die AfD-Fraktion verzichtete daraufhin auf Fragen an ihn. Ihrer Ansicht nach bestätigt die Einladung, dass es um ein politisches Verfahren gehe. Justizministerin Beate Meißner (CDU) stellte ihm bewusst keine juristischen Fragen.

Der Weg als Ziel?

Für Aufsehen sorgte auch der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun. Ein Verfahren, das nicht mit einem Verbot ende, sei kein Fehlschlag, sagte er. In den zwei bis drei Jahren bis zum Urteil gerate die Partei unter Druck. Man muss das zweimal lesen: Ein Verfahren als Druckmittel und nicht als Weg zu einem Urteil.

Der Kölner Anwalt Christian Conrad, der die AfD gegen den Verfassungsschutz vertritt, widersprach scharf. Schon die Einleitung könne Wähler und Spender abschrecken. Parteiverbotsverfahren nach dem Motto „Der Weg ist das Ziel“ lehne er ab.

Köln als Stolperstein

Die Befürworter haben ein Problem, und es kommt aus Köln. Das dortige Verwaltungsgericht untersagte dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Februar 2026 vorläufig, die Gesamtpartei als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Die Akte umfasste laut Conrad mehr als 7.000 Seiten plus 1,5 Terabyte Material. Eine das Gesamtbild beherrschende verfassungsfeindliche Grundtendenz sah das Gericht im Eilverfahren nicht.

Maaßen, der am zweiten NPD-Verfahren beteiligt war, zog den Vergleich. Bei der NPD sei die Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus belegbar gewesen. Die AfD bekenne sich in ihrem Programm zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wer verbieten wolle, müsse eine verborgene „zweite Agenda“ beweisen. Gesammelte Einzelzitate reichten dafür nicht.

„Man braucht Fakten, keine Behauptungen, keine Emotionen und keine politischen Forderungen.“

Die Gegenseite gibt nicht auf

Hendrik Cremer vom Institut für Menschenrechte hält die Voraussetzungen dagegen für erfüllt und versprach sich eine „Pause für die Demokratie“. CDU-Mann Wolfgang Weißkopf hielt ihm entgegen, er höre nur Ergebnisse und keine Subsumtion. Die Verfassungsrechtlerin Katrin Groh nannte den Kölner Beschluss eine lückenhafte Rechtsmeinung. Sie will auch Geheimdienst-Erkenntnisse nutzen und brachte notfalls ein Verbot nur des Thüringer Landesverbands ins Gespräch.

Die schärfste Waffe – und ihre Risiken

Karlsruhe nannte das Parteiverbot 2017 die „schärfste und überdies zweischneidige Waffe“ des Rechtsstaats. Die Geschichte gibt den Warnern recht: Das erste NPD-Verfahren platzte 2003 wegen V-Leuten in der Parteiführung. 2017 scheiterte das zweite, weil der Partei das Potenzial fehlte, ihre Ziele umzusetzen.

Aus Sicht unserer Redaktion schwächt es den Rechtsstaat, wenn man über eine Partei mit Millionen Wählern mit Gefühlen statt mit Beweisen entscheidet. Prominente Auftritte ersetzen keine juristische Prüfung. Wer die AfD politisch schlagen will, braucht dafür bessere Politik.

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