
Karlsruhes Klima-Beschluss vor dem Kollaps: Wenn die wissenschaftliche Grundlage zerbröselt

Es war im FrĂŒhjahr 2021, als das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung fĂ€llte, die das Land bis heute prĂ€gt â und die womöglich auf einem Fundament aus Sand errichtet wurde. Karlsruhe machte den Klimaschutz zur Verfassungsfrage schlechthin, gab einer Klage von Luisa Neubauer und weiteren Aktivisten statt und verpflichtete den Staat zu drastischen KlimamaĂnahmen. BegrĂŒndet wurde das Ganze mit den Modellrechnungen des Weltklimarats IPCC und der Logik eines angeblich starr begrenzten globalen COâ-Restbudgets. Eine juristische Sternstunde fĂŒr die Klimabewegung â und ein Freibrief fĂŒr eine Politik, die Deutschland seither systematisch in die Deindustrialisierung treibt.
Das Horrorszenario, das keines mehr ist
Doch jetzt bröckelt das wissenschaftliche Fundament dieses folgenschweren Beschlusses. Ausgerechnet innerhalb der Klimaforschung selbst werden jene Extremprognosen relativiert, auf die sich Politik und Gerichte jahrelang gestĂŒtzt hatten. Das besonders dramatische Szenario SSP5-8.5, das von rund fĂŒnf Grad ErwĂ€rmung ausging, gilt mittlerweile nicht mehr als plausibles âBusiness-as-usualâ-Szenario, sondern schlicht als unrealistisch â ausrangiert. Die Forscher gehen heute davon aus, dass die weltweiten Emissionen deutlich geringer ausfallen werden als noch vor wenigen Jahren angenommen.
Zwei Staatsrechtler â ein vernichtendes Urteil
NIUS hat dazu mit zwei renommierten Juristen gesprochen: dem Verfassungsrechtler Volker Boehme-NeĂler und dem Staatsrechtler Dietrich Murswiek. Boehme-NeĂler hĂ€lt den Wegfall der extremen Drohkulisse fĂŒr hochrelevant. Karlsruhe habe sich zwar nicht ausdrĂŒcklich auf SSP5-8.5 berufen, aber sinngemÀà dessen Apokalyptik ĂŒbernommen. Sein Argument ist juristisch glasklar: Grundrechtseingriffe seien nur dann zulĂ€ssig, wenn sie verhĂ€ltnismĂ€Ăig seien â und verhĂ€ltnismĂ€Ăig seien sie nur, wenn sie auch tatsĂ€chlich erforderlich seien. Falle die Dramatik weg, falle auch die Rechtfertigung. Sein Fazit ist unmissverstĂ€ndlich: Der Beschluss sei verfassungswidrig und mĂŒsse korrigiert werden.
Besonders pikant: Die Entscheidung erging nicht einmal als Urteil nach mĂŒndlicher Verhandlung, sondern lediglich als Beschluss. Keine Expertenanhörung, keine öffentliche Diskussion, keine Auseinandersetzung mit abweichenden wissenschaftlichen Positionen. Das Gericht habe Wissenschaft so behandelt, als gĂ€be es eine völlig eindeutige Sachlage, kritisiert Boehme-NeĂler. TatsĂ€chlich existiere aber lediglich eine herrschende Meinung â Andersdenkende seien systematisch ausgeklammert worden. FĂŒr eine Entscheidung von solcher Tragweite ein nahezu beispielloser Vorgang.
Deindustrialisierung fĂŒr ein Symbol
Staatsrechtler Murswiek argumentiert etwas anders, kommt aber zum gleichen Ergebnis. Er hĂ€lt das Urteil fĂŒr grundlegend falsch und geradezu verhĂ€ngnisvoll. Die deutsche Klimapolitik fĂŒhre zur Deindustrialisierung, ohne das Weltklima auch nur messbar beeinflussen zu können. Denn Deutschlands Anteil an den weltweiten Emissionen sei verschwindend gering. Selbst eine totale Vermeidung sĂ€mtlicher COâ-Emissionen wĂŒrde sich am Weltklima faktisch nicht bemerkbar machen. Deutschland ruiniere damit seine wirtschaftliche Grundlage â ânur um ein Symbol zu setzenâ. Eine Aussage, die wie ein Hammerschlag wirkt und die AbsurditĂ€t der gegenwĂ€rtigen Politik schonungslos offenlegt.
Noch fundamentaler ist Murswieks juristische Kritik. Karlsruhe habe das Pariser Klimaabkommen so behandelt, als verpflichte es die Staaten rechtlich zur Einhaltung eines globalen Restbudgets. Das sei völkerrechtlich schlicht falsch. Das 1,5- bis Zwei-Grad-Ziel sei eine politische Zielbestimmung, keine bindende Rechtspflicht. Noch schwerer wiegt der Vorwurf, das Gericht habe Ziele aus dem einfachen Klimaschutzgesetz praktisch in Verfassungsrang erhoben â eine Verkehrung des VerhĂ€ltnisses von Grundgesetz und einfachem Gesetz, die verfassungsrechtlich unzulĂ€ssig sei. Damit werde der demokratisch gewĂ€hlte Gesetzgeber auf politische Entscheidungen festgenagelt, die er eigentlich jederzeit revidieren können mĂŒsste. Demokratie auf Schienen, gelegt von Richtern, die sich zu Klimaaktivisten in Roben aufgeschwungen haben.
Die politischen Folgen sind verheerend
Der eigentliche Skandal an dieser ganzen AffĂ€re ist die wirtschaftliche und gesellschaftliche Hinterlassenschaft. Auf Basis dieses Beschlusses wurden Gesetze verschĂ€rft, Verbrennungsmotoren faktisch zur Abschaffung verurteilt, Heizungsgesetze durchgepeitscht und ganze Industriezweige in die Verzweiflung getrieben. Die Bundesregierung â einst die Ampel, nun die GroĂe Koalition unter Friedrich Merz â hat die KlimaneutralitĂ€t bis 2045 sogar im Grundgesetz verankert. WĂ€hrend die wissenschaftliche Grundlage wackelt, werden Generationen von deutschen Steuerzahlern zur Kasse gebeten, ArbeitsplĂ€tze nach Asien verlagert und der Mittelstand stranguliert. EisbĂ€ren, die laut frĂŒheren Katastrophenprognosen lĂ€ngst hĂ€tten verschwinden mĂŒssen, gibt es ĂŒbrigens immer noch.
Ob Karlsruhe seinen Fehler je korrigieren wird, steht in den Sternen. Das Gericht kann sich nur selbst korrigieren und muss dafĂŒr auf neue Verfahren warten. Bis dahin bleibt ein Beschluss in Kraft, der auf hochumstrittenen wissenschaftlichen und juristischen Annahmen beruht â mit gewaltigen Konsequenzen fĂŒr ein Land, das sich gerade selbst aus dem Kreis der fĂŒhrenden Industrienationen verabschiedet. Wer sein Vermögen vor den Folgen einer entfesselten Klima- und Schuldenpolitik schĂŒtzen will, tut gut daran, einen Teil seines Portfolios in physische Edelmetalle wie Gold und Silber zu investieren. Sie haben sich ĂŒber Jahrhunderte als verlĂ€sslicher Anker in Zeiten politischer und wirtschaftlicher Verwerfungen bewĂ€hrt â ganz im Gegensatz zu staatlich verordneter Symbolpolitik.
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