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30.09.2026
05:46 Uhr
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Asyl-Beratung vor dem Aus: Dobrindt dreht den Geldhahn fast ganz zu!

Asyl-Beratung vor dem Aus: Dobrindt dreht den Geldhahn fast ganz zu!
Symbolbild: KI-generiert

Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) will die von Behörden unabhĂ€ngige Asylverfahrensberatung radikal zusammenstreichen. Statt 24,5 Millionen Euro in diesem Jahr sollen im Bundeshaushalt 2027 nur noch fĂŒnf Millionen Euro bereitstehen. Das ist ein Minus von rund 80 Prozent. Die Linke im Bundestag lĂ€uft Sturm.

Bekannt wurden die PlĂ€ne durch eine Sachinformation des Ministeriums, die die Linksfraktion angefordert hatte. Laut Evangelischem Pressedienst, dem das Papier vorliegt, soll die Beratung „in ihrer bisherigen Form nicht fortgefĂŒhrt“ und kĂŒnftig auf besonders verletzliche Asylsuchende beschrĂ€nkt werden.

Warum Berlin jetzt den Rotstift ansetzt

Das Ministerium beruft sich auf Europa, ausgerechnet. Die Reform des Gemeinsamen EuropĂ€ischen Asylsystems (GEAS), seit Juni in Kraft, schreibt einen Anspruch auf kostenlose Rechtsauskunft vor. Diese Pflicht erfĂŒlle bereits das Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge (BAMF) mit seinem eigenen Beratungsangebot.

Einen Anspruch auf eine behördenunabhĂ€ngige Beratung gebe es dagegen nicht, argumentiert das Haus. Mit ihr ließen sich die EU-Vorgaben ohnehin nicht erfĂŒllen. Übrig bleiben soll nur eine „zusĂ€tzliche Beratungsleistung fĂŒr Vulnerable“. Wer genau dazugehört? Das lĂ€sst das Ministerium bislang offen.

Ein Ampel-Projekt auf dem PrĂŒfstand

Ein Blick zurĂŒck lohnt sich. Die Beratung wurde zwar schon 2019 im Asylgesetz verankert, damals noch unter Regie des BAMF. Erst die Ampel-Koalition baute sie zum 1. Januar 2023 um: Seitdem beraten freie TrĂ€ger, finanziert aus Bundesmitteln. 2025 flossen dafĂŒr nach Angaben aus dem Bundestag rund 25 Millionen Euro.

Union und SPD hatten bereits im Koalitionsvertrag 2025 angekĂŒndigt, das Programm „ergebnisoffen“ zu evaluieren. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages prĂŒfte im Mai zudem, ob eine Streichung der Mittel mit dem Asylgesetz vereinbar wĂ€re. Das Thema kommt also nicht aus heiterem Himmel.

Doppelstrukturen auf Kosten der Steuerzahler?

Aus Sicht vieler BĂŒrger stellt sich eine schlichte Frage: Warum soll der Staat zweimal bezahlen? Einmal fĂŒr die BAMF-Beratung, einmal fĂŒr externe TrĂ€ger, die dasselbe Verfahren aus anderer Perspektive erklĂ€ren. In Zeiten eines Rekord-Sondervermögens und wachsender Schuldenberge wirkt jeder gesparte Euro wie ein ĂŒberfĂ€lliges Signal.

Linke warnt: „Schlechte Nachricht“

Die Linken-Abgeordnete Clara BĂŒnger sieht das naturgemĂ€ĂŸ völlig anders. Sie nannte die PlĂ€ne eine „schlechte Nachricht“ fĂŒr Schutzsuchende. Gerade wegen der komplizierten GEAS-Reform seien diese „mehr denn je auf eine individuelle und unabhĂ€ngige Beratung angewiesen“.

Zudem bezweifelt BĂŒnger, dass die neue Regel in der Praxis funktioniere. Besonders verletzliche Personen zu erkennen, gehöre nĂ€mlich selbst zum gesetzlichen Auftrag der unabhĂ€ngigen Beratung. Ein Argument, das man nicht einfach vom Tisch wischen kann: Wer soll die Vulnerablen herausfiltern, wenn die Filterstelle abgeschafft wird?

Kontrolle, Klarheit, Konsequenz?

Die KĂŒrzung fĂŒgt sich in Dobrindts hĂ€rtere Linie ein. Am Flughafen BER wurde jĂŒngst eine neue Einrichtung an der Außengrenze eröffnet, die AsylantrĂ€ge bereits vor der Einreise prĂŒft. Der Minister gab dazu die Devise aus:

„Wir wollen Kontrolle, Klarheit und Konsequenz.“

Konsequenz zeigt das Ministerium beim Sparen durchaus. Bei der Klarheit hapert es noch: Solange offenbleibt, wer als „vulnerabel“ gilt, droht neues Behördenwirrwarr statt schlanker Verfahren. Das letzte Wort hat ohnehin der Bundestag, der ĂŒber den Haushalt 2027 noch berĂ€t. Ob die 80-Prozent-KĂŒrzung dort Bestand hat, dĂŒrfte zur Nagelprobe fĂŒr den Sparwillen der Großen Koalition werden.

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