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21.08.2026
10:20 Uhr
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Abmahnung gegen Historiker: Maulkorb-Eklat bei der Bundespolizei

Abmahnung gegen Historiker: Maulkorb-Eklat bei der Bundespolizei
Symbolbild: KI-generiert

Ein SpitzenfunktionĂ€r der Polizeigewerkschaft GdP lĂ€sst einen der bekanntesten Aufarbeiter der SED-Diktatur anwaltlich abmahnen. Der Historiker Hubertus Knabe soll einen Beitrag auf der Plattform X löschen und eine UnterlassungserklĂ€rung unterschreiben. Er weigert sich – öffentlich und mit voller Wucht.

10.000 Euro Vertragsstrafe – fĂŒr einen Post

Nach Angaben Knabes verlangt Sven HĂŒber, Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Bundespolizei und stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, die sofortige Löschung des Beitrags. FĂŒr jeden Verstoß gegen die geforderte UnterlassungserklĂ€rung solle eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro fĂ€llig werden, hinzu kĂ€men Anwaltskosten von 1.372,14 Euro.

Knabe, frĂŒher Leiter der GedenkstĂ€tte Berlin-Hohenschönhausen, weist die Forderungen zurĂŒck. Sein Kommentar dazu fiel denkbar knapp aus:

„Wenn mir ein ehemaliger DDR-Politoffizier einen Maulkorb verpassen will, ist er bei mir an der falschen Adresse.“

Zugleich erklĂ€rte er, HĂŒber stelle erst das Recht der BĂŒrger auf die Wahl ihrer Regierung infrage und gehe nun auch gegen jene vor, die das kritisierten. Als oberster Vertreter aller Bundespolizisten sei er damit aus Knabes Sicht nicht lĂ€nger tragbar.

Der Auslöser: ein Text in der Gewerkschaftszeitschrift

ZĂŒndstoff lieferte ein Beitrag mit dem Titel „Richtig Nein sagen“ in der August-Ausgabe des GdP-Magazins Deutsche Polizei. Darin verordnete HĂŒber den Beamten unter Verweis auf ihren Diensteid ein „No-Go mit der AfD“. Wer „heimlich verklemmte Sympathien“ mit „Verfassungsfeinden“ hege, habe im Polizeiberuf nichts verloren, schrieb er.

Brisanter noch: Eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt bezeichnete er als „Machtergreifung“ und brachte ein Eingreifen des Bundes nach Artikel 91 Grundgesetz ins Spiel. Bereitschaftspolizeien mĂŒssten darauf vorbereitet sein, auf Weisung des Bundesinnenministers auch in einem anderen Bundesland „mit polizeilichen Mitteln die verfassungsmĂ€ĂŸige Ordnung wiederherstellen“ zu können. Knabe warf ihm daraufhin vor, faktisch zur Befehlsverweigerung gegen eine demokratisch gewĂ€hlte Landesregierung aufzurufen.

Ausgerechnet ein Politoffizier der Grenztruppen

Pikant ist die Biographie des FunktionĂ€rs: HĂŒber war zu DDR-Zeiten Politoffizier der Grenztruppen und damit fĂŒr die politische Erziehung der Soldaten im Sinne der SED zustĂ€ndig. Dass ausgerechnet er heute definiert, wen Polizisten wĂ€hlen dĂŒrfen, empfinden viele BĂŒrger als bittere Ironie der deutschen Nachwendegeschichte.

HĂŒber steht auch in den eigenen Reihen unter Druck. Der GdP-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, nach eigenen Angaben der grĂ¶ĂŸte der Gewerkschaft, distanzierte sich Mitte August „ausdrĂŒcklich und vollumfĂ€nglich“ von Wortwahl, Vergleichen und Schlussfolgerungen. Der Diensteid nehme Polizisten nicht das Wahlrecht; HĂŒbers Thesen seien ĂŒberspitzt und teils juristisch falsch. Der Chef der konkurrierenden DPolG, Heiko Teggatz, warnte davor, aus der Polizei „eine Art Gesinnungspolizei“ zu machen. Andere Kommentatoren verteidigen HĂŒber und sehen in seinem Text lediglich ein Bekenntnis zur Verfassungstreue.

Der eigentliche Skandal: der Ton der Debatte

Zwei Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September zeigt der Fall, wie dĂŒnn die Nerven im politischen Betrieb geworden sind. Aus Sicht unserer Redaktion gehört es zum Kern einer freien Gesellschaft, dass ein Historiker die Äußerungen eines hohen AmtstrĂ€gers scharf kritisieren darf – ohne Post vom Anwalt. Wer Kritik mit Vertragsstrafen beantwortet, gewinnt selten das Vertrauen der BĂŒrger zurĂŒck.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die EinschÀtzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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