
7.000 Euro Bußgeld: Grüne müssen für illegale Habeck-Projektion am Münchner Siegestor zahlen
Es war eine jener Wahlkampfaktionen, die in ihrer Dreistigkeit kaum zu überbieten waren – und die nun ein juristisches Nachspiel hat. Die Grünen sind vom Kreisverwaltungsreferat München mit einem Bußgeld in Höhe von rund 7.000 Euro belegt worden, weil sie im Januar 2025 ohne jegliche Genehmigung ein überdimensionales Bild ihres damaligen Kanzlerkandidaten Robert Habeck auf das historische Münchner Siegestor projiziert hatten. Dazu der Slogan: „Bündniskanzler. Ein Mensch. Ein Wort."
Größenwahn trifft auf Denkmalschutz
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Da nimmt sich eine Partei, die sich sonst gerne als moralische Instanz der Republik inszeniert, die Freiheit heraus, ein denkmalgeschütztes Bauwerk für ihre Wahlkampfzwecke zu instrumentalisieren – ohne Genehmigung, ohne Rücksicht auf historische Sensibilitäten. Der Habeck-Slogan wurde ausgerechnet über den am Siegestor angebrachten Schriftzug „Dem Sieg gewidmet, im Krieg zerstört, zum Frieden mahnend" projiziert. Die Geschmacklosigkeit dieser Kombination sprach Bände über das Selbstverständnis einer Partei, die offenbar der Überzeugung war, ihr Kandidat stehe über den Regeln, die für alle anderen gelten.
Die Münchner Behörden ließen sich allerdings nicht beeindrucken. Bei der Bemessung des Bußgeldes spielte nicht nur die fehlende Genehmigung eine Rolle. Auch denkmalrechtliche Aspekte flossen in die Bewertung ein, ebenso wie die Tatsache, dass die Aktion bundesweit für erhebliches Aufsehen sorgte. Die Polizei hatte die Projektion noch am selben Abend gestoppt.
Wer zahlt die Zeche?
Die Bundesgeschäftsstelle der Grünen muss nun 4.728 Euro berappen, die verantwortliche Werbeagentur kommt mit 2.219,50 Euro vergleichsweise glimpflich davon. Kritiker merken zu Recht an, dass die Parteikasse der Grünen zu einem erheblichen Teil aus Mitteln der staatlichen Parteienfinanzierung gespeist wird – also letztlich aus Steuergeldern. Der deutsche Steuerzahler dürfte sich herzlich bedanken.
Ob die Grünen gegen den Bußgeldbescheid rechtlich vorgehen werden, ist derzeit noch offen. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um ein Gerichtsurteil, sondern um einen Verwaltungsakt, der einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden könnte. Angesichts der eindeutigen Sachlage – keine Genehmigung, denkmalgeschütztes Bauwerk, massive öffentliche Wirkung – dürfte ein Einspruch allerdings wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Symbolbild einer gescheiterten Kampagne
Die Episode ist mehr als nur eine Randnotiz. Sie steht sinnbildlich für den gesamten Wahlkampf der Grünen im Vorfeld der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 – geprägt von Selbstüberschätzung, moralischer Hybris und einem erstaunlichen Mangel an Realitätssinn. Robert Habeck als „Bündniskanzler" zu inszenieren, während die Partei in Umfragen längst im freien Fall begriffen war, zeugte von einer bemerkenswerten Realitätsverweigerung. Das Ergebnis ist bekannt: Die Grünen erlitten bei der Wahl eine empfindliche Niederlage und sitzen heute auf den Oppositionsbänken.
In den sozialen Medien sorgte die Aktion seinerzeit für reichlich Spott. Die ironischen Lobpreisungen auf Habecks vermeintliche Bescheidenheit waren kaum zu überhören. Dass ausgerechnet eine Partei, die sich den Schutz von Kultur und Umwelt auf die Fahnen schreibt, ein historisches Baudenkmal für derart plumpe Wahlwerbung missbraucht, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.
7.000 Euro – das ist für eine Bundespartei freilich nicht mehr als ein Taschengeld. Doch der eigentliche Schaden liegt woanders: im Vertrauen der Bürger in eine politische Klasse, die sich offenbar für unantastbar hält. Regeln gelten eben nur für die anderen. Zumindest in der Vorstellungswelt der Grünen.









