
Zensur im Krankenbett: Uniklinik Bonn sperrt konservative Medien auf Patienten-Tablets
Was nach einem schlechten Witz aus einer Orwell-Dystopie klingt, ist offenbar bittere Realität im Herzen Nordrhein-Westfalens: Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) blockiert auf seinen hauseigenen Tablets gezielt den Zugang zu konservativen Nachrichtenportalen. Patienten, die sich während ihres Krankenhausaufenthalts über alternative Medien informieren möchten, stoßen auf eine digitale Mauer – während linke Publikationen problemlos abrufbar sind.
Fehlermeldung statt Meinungsfreiheit
Der Vorgang ist so simpel wie erschreckend: Wer auf den klinikeigenen Tablets versucht, Seiten wie Apollo News, Nius oder die Junge Freiheit aufzurufen, erhält die Fehlermeldung „ERR_CONNECTION_REFUSED". Eine technische Botschaft, die im Klartext bedeutet: Die Verbindung wurde aktiv zurückgewiesen. Kein Serverausfall, kein Netzwerkproblem – eine gezielte Blockade.
Aufgedeckt wurde dieser Vorgang durch eine Patientin, die Ende März in der Bonner Klinik operiert wurde. Nach dem Eingriff erhielt sie ein Bett mit dem üblichen Tablet-Zugang zum Internet. Als sie versuchte, sich über konservative Nachrichtenportale zu informieren, wurde sie stutzig. Die Seiten luden schlicht nicht. Misstrauisch geworden, testete sie zum Vergleich linke und linksliberale Medien – und siehe da: Taz, Stern und Spiegel ließen sich ohne jede Einschränkung aufrufen. Bildschirmaufnahmen der Patientin dokumentieren dieses bemerkenswerte Muster.
Ein Muster, das Fragen aufwirft
Nun mag man einwenden, dass Kliniken und Unternehmen grundsätzlich das Recht haben, bestimmte Internetseiten über ihre Firewalls zu sperren. Das ist korrekt und in vielen Fällen auch sinnvoll – etwa wenn es um den Schutz vor Phishing-Seiten, Malware oder illegalen Inhalten geht. Doch hier liegt der Fall fundamental anders. Es handelt sich nicht um dubiose Webseiten aus den dunklen Ecken des Internets, sondern um reguläre, in Deutschland legal operierende Nachrichtenportale. Portale, die von Hunderttausenden Bürgern täglich gelesen werden. Portale, die nichts anderes tun, als eine konservative Perspektive auf das Zeitgeschehen zu bieten.
Die selektive Sperrung ausschließlich konservativer Medien bei gleichzeitiger Freischaltung linker Publikationen lässt nur einen Schluss zu: Hier wird nicht nach technischen oder sicherheitsrelevanten Kriterien gefiltert, sondern nach politischer Gesinnung. Und das an einer öffentlich finanzierten Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Artikel 5 Grundgesetz – nur noch Makulatur?
Man muss sich die Tragweite dieses Vorgangs vor Augen führen. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 5 unmissverständlich: „Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." Und weiter: „Eine Zensur findet nicht statt." Doch was ist es anderes als Zensur, wenn eine staatliche Einrichtung ihren Patienten – Menschen in einer besonders verletzlichen Lage – den Zugang zu bestimmten Medien verwehrt, und zwar erkennbar nach politischen Kriterien?
Das UKB erklärte auf Anfrage lediglich, der Sachverhalt werde „derzeit in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen geprüft". Eine dürftige Antwort, die mehr verschleiert als erklärt. Man darf gespannt sein, welche kreative Begründung die Verantwortlichen letztlich präsentieren werden. Technische Probleme? Ein bedauerliches Versehen? Oder vielleicht doch die ehrliche Antwort: dass man konservative Stimmen schlicht nicht dulden möchte?
Ein Symptom einer tieferen Krankheit
Dieser Vorfall in Bonn ist kein Einzelfall, sondern ein weiteres Symptom einer besorgniserregenden Entwicklung in Deutschland. Die schleichende Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit vollzieht sich nicht mit einem großen Knall, sondern in kleinen, kaum wahrnehmbaren Schritten. Hier eine Sperrung auf einem Klinik-Tablet, dort ein Algorithmus, der unliebsame Inhalte herabstuft, anderswo ein Förderprogramm, das nur „genehme" Medien berücksichtigt. Stück für Stück wird der Meinungskorridor enger – und wer es wagt, außerhalb dieses Korridors zu denken, wird digital mundtot gemacht.
Besonders pikant ist die Tatsache, dass es sich beim UKB um eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen handelt – also um eine Institution, die mit Steuergeldern und Krankenkassenbeiträgen der Bürger finanziert wird. Jener Bürger, denen man nun offenbar vorschreiben möchte, welche Nachrichten sie lesen dürfen und welche nicht. Man fragt sich unwillkürlich: Wer hat diese Entscheidung getroffen? Auf wessen Anweisung hin? Und vor allem: Wie viele andere öffentliche Einrichtungen in Deutschland praktizieren ähnliche Filterungen, ohne dass es bisher aufgefallen ist?
Erinnerungen an dunklere Zeiten
Wer in der deutschen Geschichte auch nur halbwegs bewandert ist, dem dürften bei solchen Vorgängen kalte Schauer über den Rücken laufen. In der DDR wurden „Westsender" gestört und verboten, unliebsame Publikationen aus dem Verkehr gezogen. Die Methoden waren andere, aber das Prinzip war dasselbe: Der Staat – oder in diesem Fall eine staatliche Einrichtung – maßt sich an zu entscheiden, welche Informationen der Bürger konsumieren darf. Dass ausgerechnet in einem Land, das sich so viel auf seine demokratischen Errungenschaften einbildet, solche Praktiken wieder Einzug halten, ist ein Armutszeugnis sondergleichen.
Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz wäre gut beraten, solche Vorgänge nicht als Bagatellen abzutun. Denn wenn öffentliche Einrichtungen beginnen, die Informationsfreiheit der Bürger nach politischen Kriterien einzuschränken, dann steht weit mehr auf dem Spiel als der Zugang zu einem Nachrichtenportal. Dann steht die Grundlage unserer freiheitlichen Ordnung auf dem Spiel. Und die ist bekanntlich nicht verhandelbar – oder sollte es zumindest nicht sein.
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