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11.09.2026
05:31 Uhr
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Verfassungs-Hammer in Wien: Österreich will politischen Islam verbieten

Verfassungs-Hammer in Wien: Österreich will politischen Islam verbieten
Symbolbild: KI-generiert

Österreichs Bundesregierung plant einen Schritt, den sich in Deutschland bislang kaum ein Kabinettsmitglied laut zu denken traut: Der politische Islam soll per Verfassungsbestimmung verboten werden. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) hat den Vorstoß angekĂŒndigt, Integrations- und Kultusministerin Claudia Bauer (ÖVP) arbeitet an einem Gesetzesentwurf.

Der Plan ist groß, die juristischen Fallhöhen sind es auch. Denn wie trennt ein Rechtsstaat Religion von Herrschaftsanspruch – ohne die Religionsfreiheit selbst zu beschĂ€digen?

Muslimbruderschaft, Hisbollah, Hizb ut-Tahrir: Die Verbotsliste

Medienberichten zufolge will Bauer im Rahmen des Vorhabens die Muslimbruderschaft, die Hisbollah und Hizb ut-Tahrir verbieten. Ihr Argument: Die Symbole der Muslimbruderschaft seien in Österreich bereits untersagt, Vereine könnten aber weiterhin gegrĂŒndet werden. Die Ministerin bezeichnete die Organisation in einem AgenturgesprĂ€ch als Terrororganisation, deren Ziel die schrittweise Islamisierung europĂ€ischer Staaten sei.

Betroffen wĂ€ren laut den Berichten nicht nur das Vereinsrecht, sondern auch Kultus-, Versammlungs- und Aufenthaltsrecht. Als Definitionsgrundlage halte Bauer die Begriffsbestimmung der 2020 eingerichteten Dokumentationsstelle Politischer Islam fĂŒr geeignet. Ziel sei es, nicht gewöhnliche GlĂ€ubige zu treffen, sondern Personen mit extremistischem Gedankengut.

Streit in der Koalition – und Kritik der Glaubensgemeinschaft

FĂŒr ZĂŒndstoff sorgte Bauers Aussage, ein Vorgehen gegen die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) könne man „nicht ausschließen“. SpĂ€ter schrĂ€nkte sie ein, ein Verbot der IGGÖ stehe „mit keinem Wort im Raum“ – problematisch seien einzelne Personen.

Die IGGÖ reagierte laut Berichten irritiert. PrĂ€sident Ümit Vural betonte, Extremismus habe in der Glaubensgemeinschaft keinen Platz, warnte aber vor einem Generalverdacht:

„Es muss tatsĂ€chlich Extremismus treffen, ohne religiöse Praxis oder eine gesamte Religionsgemeinschaft unter Generalverdacht zu stellen.“

Zudem halte die IGGÖ den Begriff „politischer Islam“ fĂŒr ein Gesetz fĂŒr ungeeignet, weil er unscharf sei. Auch in der Koalition knirscht es: Die SPÖ zeigt sich skeptisch, die NEOS begrĂŒĂŸen zwar ein Vorgehen gegen die Muslimbruderschaft, lehnen pauschale Maßnahmen gegen die IGGÖ aber ab. Klubobmann Yannick Shetty forderte verfassungsrechtlich haltbare Regeln statt „Schlagzeilenpolitik“.

Die FPÖ fragt: Warum erst jetzt?

Pikant ist die Vorgeschichte. Im Verfassungsausschuss des Nationalrats fanden AntrĂ€ge der FPÖ fĂŒr ein Scharia-Verbot im Verfassungsrang sowie ein Maßnahmenpaket gegen den politischen Islam im Mai 2026 keine Mehrheit – die Koalitionsparteien vertagten. Ein FPÖ-Abgeordneter hielt der Regierung damals vor, trotz AnkĂŒndigungen des Kanzlers keinen Gesetzesentwurf vorgelegt zu haben.

Dass nun dieselbe Kanzlerpartei das Thema selbst besetzt, werten Beobachter als Reaktion auf massiven Druck von rechts. RĂŒckenwind kommt aus dem Sicherheitsapparat: Die Chefin der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst begrĂŒĂŸte Stockers Vorschlag. In Oberösterreich registrierte der Verfassungsschutz im Vorjahr 84 islamistisch oder jihadistisch motivierte Tathandlungen.

Was Berlin daraus lernen könnte

Wien hat zudem ein Kopftuchverbot fĂŒr MĂ€dchen unter 14 Jahren an Schulen in Kraft gesetzt. Aus Sicht unserer Redaktion zeigt das Nachbarland damit vor allem eines: Politik kann handeln, wenn sie will. In Deutschland dagegen dominieren seit Jahren PrĂŒfauftrĂ€ge, Arbeitskreise und semantische Debatten – wĂ€hrend viele BĂŒrger lĂ€ngst konkrete Antworten erwarten.

Ob Österreichs Entwurf hĂ€lt, entscheidet am Ende der Verfassungsgerichtshof. Eines aber ist schon jetzt sicher: Die Debatte ĂŒber Religion, Recht und Staat wird 2026 hĂ€rter gefĂŒhrt als je zuvor.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er beruht auf den uns vorliegenden Informationen und enthÀlt Einordnungen unserer Redaktion.

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