
Aus BND wird BGD? Der Umbau zum echten Geheimdienst lÀuft

Der Bundesnachrichtendienst steht vor dem gröĂten Umbau seiner 70-jĂ€hrigen Geschichte. Nach Medienberichten gibt es sogar Ăberlegungen, den Auslandsnachrichtendienst in âBundesgeheimdienstâ (BGD) umzubenennen. Ein Sprecher des Dienstes wies eine geplante NamensĂ€nderung auf Anfrage zurĂŒck.
Der Streit um drei Buchstaben ist mehr als Wortklauberei. Er markiert einen Bruch mit einem Grundprinzip der Bundesrepublik.
Was das Kabinett am 12. August beschlossen hat
Die Bundesregierung brachte Mitte August einen Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts auf den Weg. Das Bundesinnenministerium spricht selbst von der umfangreichsten Ăberarbeitung der Rechtsgrundlagen von BND und Verfassungsschutz in der bundesdeutschen Geschichte. Mehr als 700 Seiten umfasst das Paket.
Kern ist ein Rollenwechsel: Die Dienste sollen nicht mehr nur beobachten, sondern eingreifen dĂŒrfen. Vorgesehen sind laut Ministerium unter anderem das Eindringen in IT-Systeme von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren, das Abschalten von Servern staatlicher Hackergruppen und die Manipulation von Warenlieferungen. Gezielte Tötungen oder Verletzungen bleiben ausgeschlossen.
Hinzu kommen lĂ€ngere Speicherfristen â sechs Monate fĂŒr Inhalts-, bis zu zwölf Monate fĂŒr Metadaten â, Online-Durchsuchungen und der breite Einsatz KĂŒnstlicher Intelligenz zur Datenanalyse.
Warum die Trennlinie historisch ist
Bislang kennt Deutschland formal keine Geheimdienste, sondern drei Nachrichtendienste: BND, Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz und den MilitĂ€rischen Abschirmdienst. Sie dĂŒrfen Informationen sammeln, aber nicht exekutiv handeln â keine Festnahmen, keine Operationen.
Diese Trennung von Polizei und Diensten ist kein Zufall, sondern eine Lehre aus Gestapo und Staatssicherheit. Sie sollte verhindern, dass je wieder eine Geheimpolizei mit umfassenden Befugnissen gegen die eigenen BĂŒrger entsteht. Wer diese Linie verschiebt, sollte das den BĂŒrgern erklĂ€ren â und zwar besser als mit Verweisen auf âhybride Bedrohungenâ.
Der Innenminister begrĂŒndet den Schritt mit Sabotage, Spionage und Cyberangriffen fremder MĂ€chte. Die fĂŒr die Dienste zustĂ€ndige Ministerin erklĂ€rte, Deutschland sei zu abhĂ€ngig von der Hilfe auslĂ€ndischer Dienste; diese UnterstĂŒtzung sei derzeit vielfach eine EinbahnstraĂe.
Kontrolle: gestĂ€rkt oder ausgedĂŒnnt?
Die Rechtskontrolle soll kĂŒnftig gebĂŒndelt beim UnabhĂ€ngigen Kontrollrat liegen, besetzt mit ehemaligen Bundesrichtern. Er soll aktive MaĂnahmen vorab prĂŒfen. Die Regierung nennt das eine StĂ€rkung der Aufsicht.
Kritiker in der Opposition und aus BĂŒrgerrechtskreisen sehen das anders und sprechen von zu weit reichenden Befugnissen bei zu dĂŒnner Kontrolle. Pikant: Im Parlamentarischen Kontrollgremium sitzt in dieser Legislaturperiode nur ein einziger Oppositionsvertreter, weil Kandidaten von AfD und Linken im Plenum mehrfach keine Mehrheit fanden. Ein Kontrollgremium, das fast nur aus Regierungsfraktionen besteht, ist ein schwacher Wachhund.
Vom General Gehlen zum Hackback
Ein Blick zurĂŒck lohnt: Der BND ging aus der von den USA aufgebauten âOrganisation Gehlenâ hervor, geleitet vom frĂŒheren Wehrmachtsgeneral Reinhard Gehlen. Am 1. April 1956 wurde sie in den Bundesdienst ĂŒberfĂŒhrt, Gehlen wurde erster PrĂ€sident. Dass zahlreiche frĂŒhere Angehörige von SS und Gestapo dort unterkamen, belastet die FrĂŒhgeschichte des Dienstes bis heute.
Ein ehemaliger BND-VizeprĂ€sident brachte die Umbenennung öffentlich ins Spiel: Bisher spreche niemand darĂŒber, aber man könne darĂŒber nachdenken, sagte er. Bundestag und Bundesrat mĂŒssen dem Gesetz noch zustimmen â geplant ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar.
Dieser Beitrag gibt die EinschÀtzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.
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