
Verfassungsrechtler zerlegt Günthers Zensur-Fantasien: Der Weg in die autoritäre Demokratie

Was sich der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther in der Talkshow von Markus Lanz geleistet hat, ist mehr als nur ein verbaler Ausrutscher eines übermüdeten Politikers. Es ist ein Frontalangriff auf die Grundfesten unserer freiheitlichen Ordnung. Nun hat ein ehemaliger Verfassungsrichter dem CDU-Mann in aller Deutlichkeit die verfassungsrechtlichen Grenzen aufgezeigt – und dabei ein vernichtendes Urteil gefällt.
Ein Professor spricht Klartext
Christoph Degenhart, Leipziger Jura-Professor und von 2010 bis 2020 Richter am Sächsischen Verfassungsgerichtshof, hat in der renommierten Neuen Juristischen Wochenschrift – der größten deutschen juristischen Fachzeitschrift – eine unmissverständliche Analyse vorgelegt. Günther beanspruche, so der Experte, „von staatlicher Seite demokratiefeindliche Meinungen zu identifizieren". Damit negiere der Ministerpräsident schlicht und ergreifend das Zensurverbot des Grundgesetzes.
Die Brisanz dieser Feststellung kann kaum überschätzt werden. Hier attestiert ein ausgewiesener Verfassungsrechtler einem amtierenden Ministerpräsidenten, dass dessen öffentlich geäußerte Forderungen gegen die Verfassung verstoßen. In einem funktionierenden Rechtsstaat sollte dies eigentlich Konsequenzen haben.
Was Günther wirklich sagte
Zur Erinnerung: Am 7. Januar hatte Günther bei Markus Lanz das Nachrichtenportal Nius und „solche Portale" als „die Feinde von Demokratie" bezeichnet. Auf die explizite Nachfrage des Moderators, ob man „notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten" müsse, antwortete der CDU-Politiker mit einem knappen, aber unmissverständlichen „Ja".
Degenhart räumt in seinem Beitrag auch mit der nachträglichen Umdeutung auf, die Lanz in mehreren Folgesendungen zu verbreiten versuchte. Das „Ja" habe sich keineswegs auf ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige bezogen, stellt der Professor klar. Vielmehr habe Günther, „der Brisanz dieses ‚ja' offenbar sich bewusst werdend", möglicherweise „um abzulenken" auf die Altersgrenzen-Debatte Bezug genommen. Eigentlich sei es ihm aber um „bestimmte Medien" und „solche Portale" gegangen.
Die fließenden Übergänge zur autoritären Demokratie
Besonders alarmierend ist Degenharts Einschätzung zur grundsätzlichen Entwicklung in Deutschland. Die „Übergänge von wehrhafter zu autoritärer Demokratie" seien fließend, warnt der ehemalige Verfassungsrichter. Die Beschränkung von Freiheit, besonders in den essenziellen Bereichen Meinungsäußerung und Presse, könne zu einer autoritären Ausprägung führen. Eine solche Entwicklung sehe er bereits heute in Deutschland – und in ebendiese fügten sich Günthers Äußerungen nahtlos ein.
Diese Worte sollten jeden aufhorchen lassen, dem die Freiheit in diesem Land noch etwas bedeutet. Ein anerkannter Verfassungsrechtler diagnostiziert autoritäre Tendenzen in der Bundesrepublik. Nicht irgendein Blogger, nicht ein politischer Gegner, sondern ein Mann, der jahrelang am höchsten Gericht eines Bundeslandes über die Einhaltung der Verfassung gewacht hat.
Der Staat und seine „zivilgesellschaftlichen" Helfer
Degenhart nimmt auch Günthers Forderung nach einem „Zusammenschluss des Staats mit zivilgesellschaftlichen Organisationen" ins Visier. Dadurch würde der Staat an Einfluss gewinnen, was „im Widerspruch zum Gebot staatsfreier Meinungsbildung" stehe. Man kennt diese Konstruktionen zur Genüge: Vermeintlich unabhängige Organisationen, die vom Staat alimentiert werden und dann dessen Agenda durchsetzen – ein perfides System der indirekten Kontrolle.
Der Professor kritisiert zudem, dass das Strafrecht in Richtung „konturloser Äußerungsdelikte" verschärft und instrumentalisiert worden sei. Unangemessene staatliche Reaktionen auf Meinungsäußerungen – insbesondere solche, die der Machtkritik dienten – schränkten die Meinungs- und Pressefreiheit ein.
Rechtliche Konsequenzen noch offen
Ob Günthers verfassungswidrige Aussagen tatsächlich rechtliche Folgen haben werden, bleibt abzuwarten. Das von ihm namentlich als „Feind von Demokratie" diffamierte Nachrichtenportal Nius hat Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig eingelegt, nachdem Günthers Staatskanzlei sich weigerte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die Arroganz der Macht kennt offenbar keine Grenzen.
Degenharts Appell zum Schluss seines Beitrags ist unmissverständlich: Die wehrhafte Demokratie müsse sich „als freiheitliche Demokratie erweisen". Nicht als Instrument zur Unterdrückung unliebsamer Meinungen, nicht als Vorwand für staatliche Zensur, sondern als Garant der Freiheit aller Bürger – auch und gerade derjenigen, deren Ansichten den Mächtigen nicht gefallen.
Ein Symptom einer tieferen Krise
Der Fall Günther ist symptomatisch für eine politische Klasse, die zunehmend die Bodenhaftung verliert. Kritische Berichterstattung wird nicht mehr als notwendiges Korrektiv in einer Demokratie begriffen, sondern als Bedrohung der eigenen Machtposition. Wer unbequeme Wahrheiten ausspricht, wird zum „Feind der Demokratie" erklärt – eine Umkehrung der Verhältnisse, die an dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte erinnert.
Dass ausgerechnet ein CDU-Politiker, dessen Partei sich gerne als Hüterin bürgerlicher Freiheiten inszeniert, derart offen für Zensur und Verbote eintritt, zeigt den erschreckenden Zustand des politischen Establishments. Die Bürger dieses Landes sollten sehr genau hinschauen, wer hier tatsächlich die Demokratie gefährdet – und wer sie verteidigt.










