
Rechtsgutachten entlarvt EU-PlÀne zu Pflanzenschutzmitteln als gesetzeswidrig

Die BrĂŒsseler BĂŒrokratie schlĂ€gt wieder zu â diesmal mit einem VorstoĂ, der selbst hartgesottene Kritiker der EU-Kommission in Erstaunen versetzt. Was Ursula von der Leyen und ihre Behörde als vermeintliche EntbĂŒrokratisierung verkaufen wollen, entpuppt sich bei nĂ€herer Betrachtung als potenzieller Frontalangriff auf den Gesundheits- und Umweltschutz europĂ€ischer BĂŒrger. Ein aktuelles Rechtsgutachten kommt zu einem vernichtenden Urteil: Die geplante unbefristete Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wĂ€re schlichtweg rechtswidrig.
Kommission will bewÀhrte Schutzstandards aushebeln
Die von mehreren namhaften Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen in Auftrag gegebene Analyse lĂ€sst an Deutlichkeit nichts zu wĂŒnschen ĂŒbrig. Die PlĂ€ne der EU-Kommission wĂŒrden zu einer âerheblichen Absenkung des Schutzniveaus fĂŒr Umwelt und Gesundheit" fĂŒhren, so das unmissverstĂ€ndliche Fazit der Gutachter. Besonders brisant: Es bestĂŒnden âernsthafte Zweifel" an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip â jenem fundamentalen Grundsatz also, der europĂ€ische BĂŒrger seit Jahrzehnten vor voreilig zugelassenen Substanzen schĂŒtzt.
Foodwatch, die Aurelia Stiftung, ClientEarth, die Deutsche Umwelthilfe, der Deutsche Naturschutzring, das Pestizid Aktions-Netzwerk und das Umweltinstitut MĂŒnchen haben sich zusammengeschlossen, um KommissionsprĂ€sidentin von der Leyen zum Stopp dieser fragwĂŒrdigen Initiative aufzufordern. Eine bemerkenswerte Allianz, die zeigt, wie weitreichend die Bedenken gegen diesen VorstoĂ sind.
Was die Kommission konkret plant
Der im Dezember vorgestellte Vorschlag der Behörde sieht vor, dass Pflanzenschutzmittel wie das umstrittene Glyphosat kĂŒnftig zeitlich unbefristet zugelassen werden können. Die bislang erforderlichen regelmĂ€Ăigen Neuzulassungen fĂŒr Wirkstoffe sollen schlichtweg abgeschafft werden. Lediglich die âgefĂ€hrlichsten Substanzen" sollen von dieser Regelung ausgenommen bleiben â ein schwacher Trost angesichts der Tragweite dieser Ănderung.
Das bisherige System sah eine Zulassung aktiver Wirkstoffe fĂŒr maximal 15 Jahre vor, nach deren Ablauf eine vollstĂ€ndige Neubewertung erfolgen musste. Ohne erfolgreiche Erneuerung lief die Zulassung automatisch aus. Ein bewĂ€hrtes Prinzip, das sicherstellte, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse regelmĂ€Ăig in die Bewertung einflieĂen konnten.
Wissenschaftlicher Fortschritt wird ignoriert
KĂŒnftig sollen Erneuerungen und gezielte Neubewertungen nur noch dann durchgefĂŒhrt werden, wenn es âwissenschaftliche GrĂŒnde" dafĂŒr gibt. Das klingt zunĂ€chst vernĂŒnftig, birgt jedoch einen gefĂ€hrlichen Haken: In der Regel soll die letzte Bewertung auf EU-Ebene maĂgeblich sein. Die Gutachter kritisieren zu Recht, dass dies dazu fĂŒhren könne, dass neuere Erkenntnisse zu den Wirkstoffen schlichtweg unberĂŒcksichtigt bleiben.
Besonders pikant: Diese Vorgehensweise verstöĂt laut den Rechtsexperten gegen die Rechtsprechung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs. Dieser hat unmissverstĂ€ndlich festgestellt, dass die EU beim Erlass von Vorschriften in diesem Bereich den neuesten Stand der Wissenschaft berĂŒcksichtigen muss. Die Kommission plant also sehenden Auges einen Rechtsbruch â und das ausgerechnet bei einem Thema, das die Gesundheit von Millionen EuropĂ€ern betrifft.
VerlÀngerte Verkaufsfristen als zusÀtzliches Risiko
Als wĂ€re dies nicht genug, sehen die Gutachter weitere rechtliche Probleme bei den PlĂ€nen der Kommission. Wirkstoffe sollen kĂŒnftig lĂ€nger als bisher verbraucht und verkauft werden dĂŒrfen, selbst wenn ihre Zulassung bereits beendet wurde. Eine Regelung, die den Verbraucherschutz ad absurdum fĂŒhrt und die Frage aufwirft, wessen Interessen hier eigentlich bedient werden sollen.
Die offizielle BegrĂŒndung der Kommission liest sich wie ein LehrstĂŒck in bĂŒrokratischer Rhetorik: Man wolle Verwaltungsaufwand und Kosten fĂŒr Produzenten, Unternehmen und Behörden reduzieren. Gleichzeitig sollen bei der Lebens- und Futtermittelsicherheit hohe Standards aufrechterhalten werden. Wie beides zusammenpassen soll, bleibt das Geheimnis der BrĂŒsseler Beamten. Auch die Landwirte sollen angeblich von einer âbesseren VerfĂŒgbarkeit von Produkten" profitieren â ein Argument, das angesichts der potenziellen Gesundheitsrisiken geradezu zynisch anmutet.
Ein Muster fragwĂŒrdiger PrioritĂ€tensetzung
Dieser VorstoĂ reiht sich nahtlos ein in eine Politik, die wirtschaftliche Interessen systematisch ĂŒber den Schutz der BĂŒrger stellt. WĂ€hrend man in BrĂŒssel keine Gelegenheit auslĂ€sst, neue Regulierungen in Bereichen wie Klimaschutz oder Gendergleichstellung zu erlassen, werden bei der Lebensmittelsicherheit plötzlich alle Hemmungen ĂŒber Bord geworfen. Die PrioritĂ€ten könnten kaum verdrehter sein.
Es bleibt zu hoffen, dass das EuropĂ€ische Parlament und die Mitgliedstaaten diesem Ansinnen einen Riegel vorschieben. Die europĂ€ischen BĂŒrger haben ein Recht darauf, dass Substanzen, die auf ihren Feldern und letztlich auf ihren Tellern landen, regelmĂ€Ăig nach dem neuesten Stand der Wissenschaft ĂŒberprĂŒft werden. Alles andere wĂ€re ein Verrat an den Grundprinzipien, auf denen die europĂ€ische Verbraucherschutzpolitik aufgebaut wurde.










