
Leihmutter sagt Nein zur Abtreibung: Kampf um ein herzkrankes Baby
Eine Krankenschwester aus Alaska weigert sich, ein schwer herzkrankes Kind abtreiben zu lassen â und flieht nach Texas. Am Mittwoch kam der Junge in Dallas zur Welt. Der Fall entwickelt sich zu einem juristischen KrĂ€ftemessen zwischen drei US-Bundesstaaten und wirft eine unbequeme Frage auf: Darf ein Vertrag ĂŒber Leben und Tod eines Kindes entscheiden?
Ein Herzfehler löst die Vertragsklausel aus
McKenna West, alleinerziehende Mutter zweier Kinder, trug das Kind fĂŒr ein Paar aus Kalifornien aus â vermittelt ĂŒber eine US-Leihmutterschaftsagentur. Der Vertrag regelte nicht nur die Geburt, sondern auch den Fall einer Fehlbildung: dann Abtreibung.
In der 20. Schwangerschaftswoche fanden Ărzte keinen Blutfluss durch die linke Herzkammer. Die Diagnose: hypoplastisches Linksherzsyndrom. Ohne rasche Operation sterben betroffene Kinder oft binnen Tagen oder Wochen. Mit mehreren Eingriffen aber â die erste Operation ist die sogenannte Norwood-Prozedur â erreichen viele Patienten das Erwachsenenalter.
Berichten und Gerichtsunterlagen zufolge verlangten die Auftraggeber daraufhin den Abbruch. West habe zunÀchst nachgegeben, in Alaska aber keinen Arzt gefunden, der den Eingriff in der fast 22. Woche vornehmen wollte. Kurz darauf sagte sie den Termin ab.
250.000 Dollar â der Preis fĂŒr ein Nein
Laut den Unterlagen sollte sie stattdessen nach Seattle reisen. Andernfalls, so die Darstellung, drohten ihr Schadenersatzforderungen von mehr als 250.000 Dollar. West habe angeboten, den Jungen nach der Geburt selbst zu ĂŒbernehmen und alle Kosten zu tragen; auch ihr Bruder habe sich zur Adoption bereiterklĂ€rt. Beides sei abgelehnt worden.
Den Vertrag habe sie spĂ€ter als GefĂ€ngnis beschrieben â sie habe sich ohne eigene Stimme gefĂŒhlt, aber gewusst, dass sie das Kind schĂŒtzen wolle.
Texas greift ein â und Kalifornien hĂ€lt dagegen
In Texas suchte West ein Krankenhaus mit Kinderherzchirurgie auf. Generalstaatsanwalt Ken Paxton schaltete sich ein, weil aus Sicht seiner Behörde keine verbindliche Zusage fĂŒr die lebensrettende Operation vorlag. Ein Gericht in Dallas sicherte dem Kind noch vor der Geburt die notwendige Versorgung zu: keine Verweigerung, keine Verzögerung, keine Verlegung aus dem Staat. ZusĂ€tzlich wurde ein Verfahrensbeistand fĂŒr das Kind bestellt.
âJedes Kind in unserem Staat verdient FĂŒrsorge und Schutz, und genau dafĂŒr werde ich kĂ€mpfenâ, erklĂ€rte Paxton nach dem Beschluss.
Das Paar widerspricht der Darstellung: Es habe sich fĂŒr die Fortsetzung der Schwangerschaft entschieden und Spezialisten in Kalifornien eingeschaltet; sein Anwalt wirft West und Paxton laut Medienberichten âpolitisches Theaterâ vor. Ein kalifornisches Gericht erkannte die Auftraggeber als rechtliche Eltern an, ein texanischer Richter untersagte West, ĂŒber die Behandlung zu entscheiden. Nach Angaben ihres Anwalts darf sie den Jungen derzeit weder sehen noch halten. Am 25. August wird weiterverhandelt.
Warum das auch Deutschland angeht
Leihmutterschaft ist hierzulande verboten â das Embryonenschutzgesetz stellt die Ă€rztliche Mitwirkung unter Strafe, bis zu drei Jahre Haft sind möglich. Trotzdem wird ĂŒber eine Lockerung diskutiert. Der Fall aus Dallas zeigt aus Sicht unserer Redaktion mit brutaler Klarheit, wohin die Kommerzialisierung der Schwangerschaft fĂŒhren kann: Wenn das Kind zur Vertragsleistung wird, entscheidet am Ende das Kleingedruckte.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die EinschÀtzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.










