
„Keiner komme mir mit Free Speech“: Merz' gefährlicher Sonderweg

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat bei einem Empfang für die Preisträger des Bundeswettbewerbs „Jugend forscht“ mit einem Satz für Aufruhr gesorgt: „Bitte komme mir keiner mit Free Speech.“ Er warb dort für eine schärfere Regulierung von Äußerungen im Internet, Medienberichten zufolge auch für eine Klarnamenpflicht. Seither reißt die Kritik nicht ab.
Schutz vor wem, und wer entscheidet?
Merz begründete seinen Vorstoß mit der Schutzpflicht des Staates. Eine liberale Gesellschaft müsse, so der Kanzler, ihre Bürger auch schützen können:
„Eine liberale Gesellschaft muss immer noch in der Lage sein, ihre Bürgerinnen und Bürger ausreichend zu schützen, auch vor falschen Informationen, vor persönlichen Herabsetzungen, vor Diskriminierung und vor vielen anderen Dingen.“
Klingt fürsorglich. Doch die entscheidende Frage blieb offen: Wer legt fest, was eine „falsche Information“ ist? Um Antworten werde noch gerungen, ließ Merz wissen. Als ein Schüler nach den Folgen einer Klarnamenpflicht für Informanten und Investigativjournalisten fragte, soll der Kanzler Berichten zufolge ausgewichen sein.
Bemerkenswert ist die Wortwahl. Den englischen Begriff verband Merz ausdrücklich mit dem „libertären Politik- und Gesellschaftsverständnis“ auf der anderen Seite des Atlantiks, das er persönlich nicht teile. Beobachter sehen darin eine Absage an das amerikanische Modell und den Wunsch nach einer eigenen, enger gefassten deutschen Version der Meinungsfreiheit.
Als Deutsche vor der Zensur flohen
Ironie der Geschichte: Jahrhundertelang war es genau diese angelsächsische Freiheit, nach der sich deutsche Denker sehnten. Im 18. und 19. Jahrhundert zog es Schriftsteller und Künstler nach London, weil ihnen die Zensur der deutschen Kleinstaaten zu eng wurde. Heinrich Heine, Karl Marx und Friedrich Engels kamen dort in den Genuss der sogenannten „englischen Freiheit“.
Nach der gescheiterten Revolution von 1848/49 flohen viele sogenannte „Forty-Eighters“ in die USA. Einer von ihnen, der Radikaldemokrat Carl Schurz, wurde der erste gebürtige Deutsche im US-Senat. Dort schützt der erste Zusatzartikel der Verfassung die Rede vor staatlicher Einflussnahme, bis heute.
Adenauer, der Spiegel und ein Kanzler, der fiel
Auch der erste CDU-Kanzler hatte ein gespaltenes Verhältnis zur freien Presse. Konrad Adenauer schimpfte den Spiegel ein „Schmierblatt“ und wünschte sich öffentlich, es könnten „noch drei bis vier Nummern hintereinander beschlagnahmt werden“.
1962 eskalierte es. Nach einem Bericht über die mangelhafte Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik wurde die Redaktion des Landesverrats bezichtigt, Redakteure verhaftet, Räume durchsucht. Conrad Ahlers wurde im Spanien Francos festgenommen, nach einem nächtlichen Anruf von Verteidigungsminister Franz Josef Strauß.
Adenauer sprach von einem „Abgrund von Landesverrat“. Auf die Zwischenfrage des SPD-Abgeordneten Walter Seuffert, wer das sage, antwortete er knapp: „Ich sage das.“ Die Quittung folgte prompt: Massenproteste, FDP-Minister traten zurück, Strauß musste gehen, Adenauer schied 1963 geschwächt aus dem Amt.
Das Vertrauen bröckelt
Damals, keine 20 Jahre nach der NS-Diktatur, war Meinungsfreiheit für viele Bürger kein Selbstläufer, sondern ein hart erkämpftes Gut. Heute schwindet genau dieses Vertrauen: Bis etwa 2017 glaubten laut Umfragen noch gut zwei Drittel der Deutschen, frei reden zu können, zuletzt waren es nur noch 46 Prozent.
Aus Sicht unserer Redaktion ist das ein Alarmsignal, das die Bundesregierung ernst nehmen sollte, statt mit neuen Regeln nachzulegen. Artikel 5 des Grundgesetzes ist unmissverständlich: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Ein Kanzler, der sich in Umfragen und bei Landtagswahlen ohnehin schwertut, täte gut daran, die Lehre von 1962 nicht zu vergessen. Die Bürger werden ihm mit „Free Speech“ kommen, ob er will oder nicht.










