
Deutsche Post ohne Kontrolle: Staatliche Aufsicht über Brieflaufzeiten ist ein zahnloser Papiertiger

Was für ein Trauerspiel deutscher Bürokratie! Während der Gesetzgeber vollmundig Vorschriften erlässt, die den Bürger vor schleppender Postzustellung schützen sollen, entpuppt sich die vermeintlich strenge Regulierung als komplette Luftnummer. Die Bundesnetzagentur kann die Einhaltung der gesetzlichen Brieflaufzeiten schlichtweg nicht kontrollieren – und das womöglich noch bis 2028.
Gesetzliche Vorgaben existieren nur auf dem Papier
Seit Anfang 2025 gilt eine novellierte Vorschrift: Die Deutsche Post muss mindestens 95 Prozent aller Briefe binnen drei Werktagen nach Einwurf zustellen. Am vierten Werktag müssen es sogar 99 Prozent sein. Klingt nach einem soliden Verbraucherschutz, nicht wahr? Die bittere Realität sieht jedoch völlig anders aus.
Wie aus einem internen Behördenschreiben hervorgeht, das an den Beirat der Bundesnetzagentur gerichtet ist, kann die Behörde diese Pflichten weder in diesem noch möglicherweise im kommenden Jahr überprüfen. Maßnahmen wie die Verhängung von Geldbußen kommen daher schlichtweg nicht in Betracht. Der staatliche Zeitdruck auf die Post ist damit nicht nur abgeschwächt – er ist eine absolute Nullnummer.
Ein Rechtsstreit lähmt die staatliche Kontrolle
Der Grund für dieses behördliche Versagen liegt in einem juristischen Hickhack, das sich wie ein Lehrstück deutscher Verwaltungsschwäche liest. Jahrzehntelang verließ sich die Bundesnetzagentur bei der Messung der Brieflaufzeiten auf ein Marktforschungsunternehmen, das – man höre und staune – von der Deutschen Post selbst bezahlt wurde. Diese Firma verschickte jährlich rund 300.000 Testbriefe und lieferte die Daten sowohl an die Post als auch an die Aufsichtsbehörde.
Dass der Bock hier zum Gärtner gemacht wurde, hatte für manchen Kritiker verständlicherweise ein gewisses Geschmäckle. Die Gesetzesnovelle sollte diesem Interessenkonflikt ein Ende bereiten: Seit 2025 darf die Bundesnetzagentur nicht mehr auf die Daten des von der Post finanzierten Dienstleisters zurückgreifen. Stattdessen sollte sie einen eigenen, unabhängigen Auftrag vergeben.
Vergabeverfahren durch Gerichtsbeschluss blockiert
Doch genau hier liegt der Hund begraben. Bei der Ausschreibung wollte ausgerechnet jenes Marktforschungsunternehmen mitmachen, das seit Jahrzehnten für die Post tätig ist. Die Bundesnetzagentur schloss solche Firmen jedoch aus – sie seien nicht unabhängig genug. Dagegen legte das Unternehmen Beschwerde ein, und der Fall landete vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht.
Im Juli 2025 verhängte das Gericht ein einstweiliges Zuschlagsverbot. Solange der Rechtsstreit nicht entschieden ist, darf die Behörde den Messauftrag nicht vergeben. Da die Testsendungen immer ein komplettes Kalenderjahr abdecken müssen und 2026 bereits angebrochen ist, fällt dieses Jahr in puncto Kontrolle komplett aus. Sollte sich der Rechtsstreit weiter hinziehen, wäre selbst ein Messbeginn zum 1. Januar 2027 gefährdet. Im schlimmsten Fall könnte die Post erst 2029 ein Bußgeld aufgebrummt bekommen – bezogen auf Messungen aus dem Jahr 2028.
Die Post kontrolliert sich selbst – und findet sich natürlich großartig
Während die staatliche Aufsicht paralysiert ist, laufen die von der Post selbst beauftragten Messungen munter weiter. Und siehe da: Die Ergebnisse fallen für den Bonner Logistikkonzern überaus positiv aus. Ein Post-Sprecher verkündet stolz, dass im vergangenen Jahr 97 Prozent der Sendungen spätestens am dritten Werktag angekommen seien und 99 Prozent am vierten Werktag. Die gesetzlichen Vorgaben wären damit erfüllt.
Allerdings – und das ist der entscheidende Punkt – spielen diese Selbstmessungen für die Erfüllung der staatlichen Pflicht keinerlei Rolle. Der Post-Sprecher betont zwar, dass die Marktforschung in einem TÜV-zertifizierten Verfahren nach europäischer Norm erfolge und die beauftragte Firma unabhängig agiere. Doch wer glaubt ernsthaft, dass ein von der Post bezahlter Dienstleister seinem Auftraggeber schlechte Noten ausstellt?
Beschwerdeflut spricht eine andere Sprache
Die Realität der Postkunden sieht offenbar deutlich anders aus als die geschönten Messwerte vermuten lassen. In den ersten drei Quartalen 2025 gingen mehr als 44.000 Beschwerden über Postdienstleistungen bei der Bundesnetzagentur ein. Die allermeisten richteten sich gegen den Marktführer DHL/Deutsche Post. Es ging dabei nicht nur um beschädigte Pakete und falsch abgegebene Sendungen, sondern auch um überlange Wartezeiten auf Briefe.
Die Zahlen sind alarmierend: Das Beschwerdeaufkommen lag rund 40 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum und sogar 70 Prozent höher als in den ersten drei Quartalen 2023. Natürlich ist die Zahl im Verhältnis zu den Milliarden transportierter Sendungen verschwindend gering. Doch der dramatische Anstieg sollte zu denken geben.
Ein Sinnbild für staatliches Versagen
Dieser Fall ist symptomatisch für den Zustand der deutschen Verwaltung. Gesetze werden erlassen, Vorschriften formuliert, Behörden beauftragt – doch wenn es darauf ankommt, funktioniert nichts. Die Bürger werden mit wohlklingenden Regelungen beruhigt, während die tatsächliche Kontrolle im bürokratischen Sumpf versinkt.
Die Deutsche Post kann derweil entspannt weiterarbeiten, ohne echte Konsequenzen fürchten zu müssen. Der Gesetzgeber hat zwar den Zeitdruck auf dem Papier abgeschwächt, um dem Konzern Kosteneinsparungen zu ermöglichen. Dass selbst diese gelockerten Vorgaben nicht kontrolliert werden können, dürfte in Bonn für zusätzliche Erleichterung sorgen. Für den Bürger, der auf wichtige Briefe wartet, bleibt hingegen nur die Hoffnung – und die Gewissheit, dass der Staat einmal mehr versagt hat.










