Kettner Edelmetalle
09.02.2026
15:20 Uhr

BSW zieht vor das Bundesverfassungsgericht: Wurde die Bundestagswahl 2025 korrekt ausgezÀhlt?

Es ist eine politische Bombe, die das BĂŒndnis Sahra Wagenknecht da zĂŒndet – und sie könnte die ohnehin fragile Legitimation der Großen Koalition unter Friedrich Merz ins Wanken bringen. Das BSW hat am Montag offiziell angekĂŒndigt, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine WahlprĂŒfungsbeschwerde einzureichen. Das Ziel: eine vollstĂ€ndige NeuauszĂ€hlung der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025. Die Partei war damals mit hauchdĂŒnnem Abstand an der FĂŒnfprozenthĂŒrde gescheitert – angeblich fehlten lediglich rund 9.500 Stimmen.

9.500 Stimmen und eine Frage, die das Land bewegen sollte

Man muss sich diese Zahl auf der Zunge zergehen lassen. 9.500 Stimmen. In einem Land mit ĂŒber 60 Millionen Wahlberechtigten ist das weniger als ein statistisches Rauschen. Und doch soll diese verschwindend geringe Differenz darĂŒber entschieden haben, ob eine Partei mit Millionen von Sympathisanten im Bundestag vertreten ist oder nicht. Sahra Wagenknecht selbst betonte bei der Pressekonferenz, es gehe ihr nicht um ein „Ticket in den Bundestag". Vielmehr mĂŒsse korrekt ermittelt werden, was die WĂ€hler tatsĂ€chlich gewĂ€hlt hĂ€tten. Es sei „relativ naheliegend", dass diese fehlenden Stimmen den Ausschlag fĂŒr eine „völlig andere Zusammensetzung" des Bundestages gegeben hĂ€tten.

Eine brisante Aussage. Denn wenn das BSW tatsĂ€chlich die FĂŒnfprozenthĂŒrde ĂŒberschritten hĂ€tte, wĂŒrden sich die MehrheitsverhĂ€ltnisse im Parlament verschieben. Die aktuelle Große Koalition aus CDU/CSU und SPD besĂ€ĂŸe dann möglicherweise keine parlamentarische Mehrheit mehr. Wagenknecht sprach davon, dass die Koalition „wahrscheinlich keine demokratische Legitimation" besitze. Ein Vorwurf, der schwerer kaum wiegen könnte.

Statistische Anomalien oder politisches KalkĂŒl?

BSW-Parteivorsitzender Fabio De Masi legte bei der Pressekonferenz nach. Der Bundestag habe „statistische Anomalien", die sich bei nĂ€herer PrĂŒfung „fast immer als dem BSW vorenthaltene Stimmen entpuppten", schlicht nicht aufgeklĂ€rt. Er verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1991, wonach bei einem extrem knappen Ergebnis und belegten ZĂ€hlfehlern vollstĂ€ndig nachgezĂ€hlt werden mĂŒsse. Ein PrĂ€zedenzfall, der es in sich hat.

Besonders pikant ist der Vorwurf, den die Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali erhob: Stimmen fĂŒr das BSW seien fĂ€lschlicherweise der Partei „BĂŒndnis Deutschland" zugerechnet worden. Eine Verwechslung, die angesichts der NamensĂ€hnlichkeit nicht völlig abwegig erscheint – und die bei einem derart knappen Ergebnis durchaus wahlentscheidend gewesen sein könnte.

Der Bundestag mauert – wie zu erwarten

Bereits im Dezember 2025 hatte sich der Bundestag gegen eine NeuauszĂ€hlung ausgesprochen. Der WahlprĂŒfungsausschuss – wohlgemerkt besetzt mit Abgeordneten genau jener Parteien, die von einem Scheitern des BSW profitieren – erklĂ€rte die EinsprĂŒche fĂŒr unbegrĂŒndet. Jeder einzelne Fall sei widerlegt worden, hieß es lapidar. Die Bundeswahlleiterin und die 16 Landeswahlleiter seien jedem Hinweis „sehr prĂ€zise" nachgegangen.

Wer hier nicht stutzig wird, dem ist kaum noch zu helfen. Wenn der Fuchs den HĂŒhnerstall bewacht, darf man sich ĂŒber das Ergebnis der Inventur nicht wundern. Es sind die Profiteure des Status quo, die ĂŒber die Berechtigung der Beschwerde entscheiden. Mohamed Ali brachte es auf den Punkt: Man wolle „einfach nicht sehen, was – in den Augen von Union, SPD, GrĂŒnen und Linkspartei – nicht sein darf". Eine „hanebĂŒchene BegrĂŒndung" habe der Bundestag fĂŒr seine Ablehnung geliefert.

Was steht auf dem Spiel?

Die Tragweite dieses Verfahrens kann kaum ĂŒberschĂ€tzt werden. Sollte das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde stattgeben und eine NeuauszĂ€hlung anordnen, stĂŒnde die gesamte politische Architektur der laufenden Legislaturperiode auf dem PrĂŒfstand. Alle Gesetze, alle BeschlĂŒsse, das umstrittene 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen – alles könnte unter dem Verdacht stehen, von einem Parlament beschlossen worden zu sein, das den WĂ€hlerwillen nicht korrekt abbildet.

FĂŒr die BĂŒrger dieses Landes geht es um etwas Fundamentales: das Vertrauen in die Demokratie. Wenn bei einer Wahl, bei der es um Tausende und nicht um Millionen Stimmen geht, nicht einmal sauber nachgezĂ€hlt wird, dann hat das System ein GlaubwĂŒrdigkeitsproblem. Und dieses Problem wird nicht dadurch kleiner, dass man es ignoriert.

Es ist bezeichnend fĂŒr den Zustand unserer politischen Kultur, dass eine Partei den Gang nach Karlsruhe antreten muss, um eine so grundlegende Frage klĂ€ren zu lassen. In einer funktionierenden Demokratie hĂ€tte man bei einem derart knappen Ergebnis von sich aus nachgezĂ€hlt – schon allein, um jeden Zweifel auszurĂ€umen. Stattdessen verschanzt sich die Regierungsmehrheit hinter Formalismen und hofft offenbar darauf, dass die Sache im Sande verlĂ€uft.

Das Bundesverfassungsgericht wird nun zeigen mĂŒssen, ob es seiner Rolle als HĂŒter der Verfassung gerecht wird – oder ob auch in Karlsruhe die politische OpportunitĂ€t ĂŒber das Recht siegt.

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